Fachtagung von KVA + VÖK : Die neuen Verbraucherrechte

Seit 13.06.2014 ist die umfangreichste Novelle des Konsumentenschutzgesetzes seit dessen Einführung im Jahr 1979 in Österreich in Kraft. Insbesondere Serviceunternehmen im B2C-Bereich sind mit neuen Vorschriften konfrontiert.

Unternehmern werden umfangreiche Informationspflichten gegenüber dem Konsumenten auferlegt.

Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossenen Verträgen wird von bisher 7 auf 14 Tage ausgedehnt. Dieses Rücktrittsrecht gilt auch für alle Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte. Unter diese fallen sowohl beim Kunden vor Ort übernommene Service- und Reparaturaufträge als auch über Servicehotlines oder Callcenter abgeschlossene Serviceverträge und entgegengenommene Reparaturaufträge.

Bei unvollständiger Aufklärung des Verbrauchers oder Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Rücktrittsfrist ohne ausdrückliche Aufforderung und Belehrung des Konsumenten kann der Verlust des Entgelts für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen drohen!

Veranstaltung klärt auf

Am 16. September 2014 (13 bis 17 Uhr) veranstaltet der Kundendienst Verband Austria (KVA) in Kooperation mit der Vereinigung Österreichischer Kessellieferanten (VÖK) eine Rechtsfachtagung in der Miele Galerie (Vorarlberger Allee 31, 1230 Wien), bei der über die neuen Verbraucherrechte beim technischen Service berichtet wird. Man erhält Infos und Tipps zu den 19 Informationspflichten und den Widerrufsbelehrungen sowie Beispiele zu Mustertextbausteinen und Formularen.

KVA- und VÖK- Mitglieder zahlen 80,- Euro (+MwSt.) für die Teilnahme an dieser Veranstaltung; Nicht-Mitglieder 320,- Euro (+MwSt.). Anmelden kann man sich beim KVA.