Kosten : AK: Ökostromförderkosten für Haushalte steigen 2020 um ein Drittel

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Die Ökostromförderkosten werden 2020 deutlich steigen. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden werde kommendes Jahr 93 Euro zahlen, um gut ein Drittel mehr als heuer mit rund 70 Euro. Dies geht laut Arbeiterkammer aus der in Begutachtung befindlichen Ökostromförderbeitragsverordnung hervor. Die E-Control hat Mitte Oktober für 2020 mit 89 Euro gerechnet.

Ursache für den Preisanstieg seien auch die Sonderförderungen für Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft und Biomasse, die in der letzten Parlamentssitzung vor den Nationalratswahlen beschlossen wurden, so die Arbeiterkammer am Donnerstag in einer Pressemitteilung.

In einzelnen Bundesländern könne es aber noch teuer werden: Das zu Jahresbeginn beschlossene Biomasse-Grundsatzgesetz sieht vor, dass 47 alte Biomasseanlagen in den nächsten drei Jahren eine Förderung in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro (sogenannte "Nachfolgetarife") erhalten sollen. Hier richte sich die Höhe der Förderkosten nach der Anzahl der von dieser Landessonderförderung begünstigen Biomasseanlagen. Diese Landes-Ökostromförderkosten werden separat auf der Jahresstromrechnung ausgewiesen, die damit noch unübersichtlicher werde.

Die Stromrechnung besteht aus drei Komponenten: dem reinen Energiepreis, hier ist ein Lieferantenwechsel möglich, den Netzkosten sowie Steuern und Abgaben wie beispielsweise dem Ökostromförderbeitrag.

EAG muss schnell umgesetzt werden

AK-Energieexpertin Dorothea Herzele forderte heute, dass das neue Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) rasch in Begutachtung gehen müsse, "damit es nicht zu weiteren Sonderförderungen kommt und immer mehr Anlagen im alten Förderregime verbleiben". Ohne das EAG drohten weitere teure Sonderförderungen für den Ökostromausbau unter dem alten Förderregime auf Kosten der Haushalte und kleinen Betriebe. Solche Sonderförderungen würden die Effektivität des neuen EAG untergraben, da die Anlagen bis über das Jahr 2030 im alten, teuren Förderregime verbleiben. Die AK weist weiters darauf hin, dass Haushalte mit geringem Einkommen, die von den GIS-Gebühren befreit sind, von den gesamten Ökostromförderkosten befreit sind.

In den Erläuterungen zur seit gestern in Begutachtung befindlichen Ökostromförderbeitragsverordnung heißt es: Das Finanzierungserfordernis in Höhe von 500,6 Millionen Euro sei durch den Ökostromförderbeitrag abzudecken und werde auf die prognostizierten Einnahmen aus dem Netznutzungsentgelt und dem Netzverlustentgelt für 2020 von 1,95 Milliarde Euro umgelegt. Daraus errechne sich ein prozentueller Aufschlag von 25,68 Prozent, der als Ökostromförderbeitrag je Netzebene einzuheben ist. Zum Vergleich: 2019 war ein prognostiziertes Finanzierungserfordernis von rund 312 Millionen Euro abzudecken - bei prognostizierten Netzentgelten von rund 1,92 Milliarde Euro, woraus sich ein prozentueller Aufschlag von 16,24 Prozent als Ökostromförderbeitrag je Netzebene errechnet hatte.

Die Einspeisemenge wird für 2020 mit 12,224 Terawattstunden (TWh) deutlich höher angenommen als für 2019 (10,732 TWh), ebenso die Durchschnittsvergütung (10,32 nach 10,84 Cent/Kilowattstunde). Als relevanter Marktpreis 2020 für die Ökostromförderung wird eine Prognose von 47 Euro/Megawattstunde (MWh) zugrunde gelegt.

Mit der Förderung wird die Differenz zwischen den garantierten Einspeisetarifen und dem Marktpreis ausgeglichen. Als Aufwendungen werden für 2020 insgesamt 1,37 Milliarde Euro angenommen, etwa Einspeisevergütungen inklusive Betriebskostenzuschlag oder die im Herbst beschlossenen Investitionszuschüsse für Wasserkraft und Photovoltaik. Diesen stehen prognostizierte Erlöse von 865 Millionen Euro gegenüber, sodass sich ein Finanzierungserfordernis von mehr als einer halben Milliarde Euro ergibt. (APA/Red)