Neue Förderungen 2021/2022 : Geld für Heizkesseltausch und Gebäudesanierung

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© HLK/E. Herrmann

Für den Sanierungsscheck und die „raus aus dem Öl und Gas“-Förderung wurde ein Rekordbudget von über 650 Millionen Euro für die beiden Jahre 2021/2022 vom Klimaschutzministerium gesichert. Damit unterstützt die „Umweltförderung im Inland“ die Maßnahmen zur Eindämmung des Heizenergieverbrauchs und die Umstellung fossil betriebener Raumheizungen auf klimafreundliche Systeme.

Privatpersonen und Betriebe werden beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und (wo dies nicht möglich ist) auf eine klimafreundliche Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung mit bis zu 5.000 Euro unterstützt.

Änderungen zum Vorjahr…

Gegenüber dem Vorjahr wurden laut BMK einige Förderungskriterien vereinfacht bzw. das Förderangebot attraktiver und unkomplizierter gemacht:

Die Frist zwischen der Registrierung und der Antragstellung wird von fünf auf sechs Monate verlängert (für „raus aus Öl und Gas“).

Der maximale Förderungssatz wird auf 35 % erhöht (für „raus aus Öl und Gas“)

Fernwärme-Anschlussgebühren können nunmehr auch gefördert werden.

Bei der umfassenden Sanierung werden die technischen Kriterien an den Standard der OIB-RL 6 bzw. klimaaktiv 2020 angepasst

Bei Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen als Dämmmaterial kann ein Zuschlag von 50 % auf die jeweilige max. Förderungspauschale gewährt werden (Sanierungsscheck im Ein- oder Zweifamilienhaus)

Einzelbauteilsanierung wird wieder gefördert (Sanierungsscheck im Ein- oder Zweifamilienhaus): Die Vorlage eines Gesamtsanierungskonzepts/Energieausweis oder einer Energieberatung ist hier Förderungsvoraussetzung (max. Förderungspauschale 2.000 Euro)

… und im mehrgeschoßigen Wohnbau

Auch im mehrgeschoßigen Wohnbau (MGW) gibt es Änderungen bei den Förderkriterien:

Änderung auf Objektförderung. Antragsteller/Antragstellerin ist der Eigentümer/die Eigentümerin des MGW (für Sanierungsscheck und „raus aus Öl und Gas“).

Förderungspauschalen bei Heizungstausch in Abhängigkeit der Leistung des neuen Heizungssystems (5.000/8.000/10.000 Euro) – für „raus aus Öl und Gas“

Der maximale Förderungssatz wird von 30 auf 35 % erhöht

Die Mehrkosten bei Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems werden mit einem zusätzlichen Bonus pro tatsächlich angeschlossener Wohnung gefördert (Ersatz von Gastherme/Einzelöfen durch klimafreundliche Zentralheizung): maximal 1.500 Euro/Wohneinheit; maximaler Fördersatz 35 %

Seit 09.02.2021 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden.

Informationen zur Antragsstellung für die Sanierungsoffensive und die Förderaktion „raus aus Öl und Gas“ sind bei der Kommunal Kredit Public Consulting (Umweltförderung) abrufbar.