ÖVGW klärt über EPBD-Richtlinie auf : Gasheizungen können auch nach 2040 weiterlaufen

EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,  Gasheizungen dürfen auch nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden, wenn diese mit Grünem Gas laufen

Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gibt u. a. emissionsfrei Neubauten ab 2030 vor und zeigt den Europäern (m/w/d), womit diese in Zukunft Heizen und Kühlen müssen. Gasheizungen dürfen auch nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden, wenn diese mit Grünem Gas laufen.

- © HLK/ E. Herrmann

Die neue EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sorgt zurzeit für Schlagzeilen und Aufregung. „Dass 2040 alle Gasheizungen in Österreich abgedreht werden, stimmt so nicht“, stellt Mag. Michael Mock, Geschäftsführer der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) klar: „Die EU-Richtlinie sieht kein Gasheizungsverbot vor, sondern sagt eindeutig, dass Gasheizungen nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden können – und zwar mit Grünem Gas. In der medialen Berichterstattung war zuletzt zum Teil ordentlich übers Ziel geschossen worden.“

Regelung im Detail

Richtig ist, dass der Gebäudesektor in der EU bis 2050 klimaneutral sein soll. Entsprechend dieses EU-Ziels sind die Emissionen bis 2050 auf null zu senken.
Das Heizen und Kühlen* darf dann keine CO₂-Emissionen mehr verursachen (* beim Kühlen ist zusätzlich auch die EU-Fase-Verordnung, die seit März 2024 gilt, von Fachleuten und Nutzern zu berücksichtigendie HLK berichtet hier darüber). Das gibt die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD/ Energy Performance of Buildings Direktive) vor, die das Parlament in Straßburg vorige Woche angenommen hat.
Die EU-Richtlinie (EPBD) wurde mit 370 zu 199 Stimmen angenommen, es gab 46 Enthaltungen. Um in Kraft zu treten, muss sie noch den EU-Ministerrat passieren.

Keine Technologieverbote

Die EU-Richtlinie schreibt für den Weg zum klimaneutralen Gebäudesektor allerdings keine Technologieverbote vor. Sie ist auch im Hinblick auf Gasheizungen technologieoffen“, betont Mock. Bei der Umsetzung der Richtlinie obliegt es den Mitgliedstaaten, wie dies konkret auszusehen hat.Österreich kann und sollte deshalb auch so rasch wie möglich Grüne Gase wie Biomethan oder grünen Wasserstoff für Gasheizungen zulassen. Damit können Gasheizungen auch über 2040 hinaus erneuerbar betrieben werden – ohne teuren Heizungstausch“, unterstreicht Mock.
Eine solche Regelung wäre zudem ein wichtiger Schritt, um die Nachfrage nach Grünen Gasen zu erhöhen und um einen funktionierenden Markt für klimaneutrale Gase zu schaffen. „Unterm Strich eine Win-win-Situation für Gasheizungsbesitzer und den Klimaschutz“, sagt Mock. Brüssel hat jetzt zwar die Richtung vorgegeben, lässt damit jedoch viele Hauseigentümer ratlos zurück, weil viele Menschen u. a. nicht wissen, wie sie die Kosten für ein klimafreundliches neues Heizsystem stemmen sollen. Eine der Lösungen: Grünes Gas. Denn Gas-Brennwertgeräte können mit Biomethan einwandfrei funktionieren. Auch eine Beimischung von bis zehn Prozent Wasserstoff zum Biometahn ist bereits heute gerätetechnisch kein Problem.

Was in der Richtlinie u. a. noch drinnen steht

Weitere Eckpunkte der Richtlinie sind u. a.: Ab 2025 müssen die EU-Staaten Förderungen für „reine“ fossile Heizsysteme einstellen. Damit bleibt die Nutzung hybrider Heizungsanlagen, die also zumindest teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden, offen. Von der Regelung ausgenommen wären somit hybride Heizsysteme wie die Kombination eines Gasheizkessels mit Solarthermie-Kollektoren oder einer Wärmepumpe.
Angezählt seien allerdings Heizkessel, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. „Das erklärte EU-Ziel ist es, diese Heizsysteme bis 2040 vollständig abzuschaffen, das trifft aber eben nicht auf Gasheizungen zu“, sagt Michael Mock weiter.
Außerdem stellt die EU Richtlinie (EPBD) zukünftig u. a. auch Anforderungen hinsichtlich der Innenraum(luft)qualität.

Emissionsfreie Neubauten ab 2030

Die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schreibt auch vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2030 emissionsfrei sein müssen. Für Neubauten, die von öffentlichen Behörden genutzt werden oder sich in deren Besitz befinden, wird dieses Ziel sogar auf 2028 vorgezogen. „Der öffentliche Sektor wird in die Pflicht genommen, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen“, sagt Mock abschließend.