Gasdiversifizierungsgesetz : Erdgas-Umrüstung von Unternehmen wird gefördert

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Mit dem Gasdiversifizierungsgesetz wird auf eine Erdgas-Diversifizierung und die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mit anderen Energieträgern abgezielt – dafür werden bis 2025 jährlich 100 Mio. Euro Förderung bereitgestellt.

- © HLK/E. Herrmann

Im österreichischen Parlament gab es am 29. Juni 2022 einige Änderungen, die sich auf die Sicherung der Gasversorgung beziehen. Mit der im Bundesrat einstimmig angenommenen Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz hat es auch in der Länderkammer die erforderliche Zweidrittelmehrheit dafür gegeben. Damit ändert sich für Gas-Speicher-Betreiber einiges.

Gas-Speicher

Durch das Gaswirtschaftsgesetz werden nunmehr sämtliche Gas-Speicheranlagen in Österreich und somit auch jene in Haidach zum Anschluss an das österreichische Leitungsnetz verpflichtet. Ungenutzte Speicherkapazitäten sind vom Speichernutzer unverzüglich anzubieten oder zurückzugeben. Bei schwerwiegenden Verstößen können Speicherunternehmen ihre Rechte verlieren. Das wäre etwa der Fall, wenn nicht bis 1. Juli des Jahres mindestens 10 % des Speichers gefüllt sind.

Was das Gasdiversifizierungsgesetz bringt

Auch das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 wurde von den Mandataren (m/w) im Parlament am 29. Juni 2022 mehrheitlich beschlossen (auch wenn nicht alle Parteien dafür stimmten). Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch die Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas.
Als Ausgleich für die Mehrkosten beim Ausstieg aus russischem Erdgas für Unternehmen werden jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2022 bis 2025 bereitgestellt, also in Summe 400 Mio. Euro.
Abgezielt wird auf eine Erdgas-Diversifizierung und auf die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mittels anderer Energieträger. Dabei geht es etwa um Kosten von Unternehmen für Leitungsrechte beim Transport von Erdgas nicht-russischer Herkunft nach Österreich. Die Fördermaßnahmen sollen auch Mehrkosten für den Einsatz von nicht-russischem Erdgas betreffen, sofern nicht dadurch klimafreundliche, erneuerbare Energieträger bzw. Fernwärme ersetzt werden. Gefördert werden soll außerdem die Umrüstung von Energieerzeugungsanlagen in der Industrie und der Energiewirtschaft.
Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH betraut.
Jetzt muss der Bundespräsident die beiden Gesetze noch bestätigen/absegnen.
PS
: Wie man die Energieeffizienz im Unternehmen steigern und zugleich den Erdgasverbrauch um rund 2.600 MWh reduzieren konnte, zeigt dieses Projekt-Beispiel aus Salzburg gut auf.