Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) in Österreich : Aus für fossile Gasheizungen in Neubauten

Gas-Haupthahn; das am 15. Februar 2024 genehmigte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) bringt in Österreich ein Verbot von fossilen Gasheizungen in Neubauten

Ein Bild, das man in neu errichteten Gebäuden in Österreich nicht mehr sehen wird, denn das nun genehmigte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) bringt ein Verbot von fossilen Gasheizungen in Neubauten.

- © HLK/ E. Herrmann

Es wird schon lange über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), wie man anhand dieser HLK-Meldung aus 2022 sehen kann.
Eigentlich hätte das „Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG)“ schon Geltung erlangt haben, denn der österreichische Nationalrat hatte das EWG im Dezember 2023 bereits beschlossen. Grund für die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren war das auf EU-Ebene durchzuführende Notifizierungsverfahren. Es konnte erst vor kurzem abgeschlossen werden.

Im Neubau nun verboten: Fossile Gasheizungen und nicht qualitätsgesicherte Fernwärme

Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schafft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). Während das seit 2020 bestehende Ölkessel-Einbauverbot in Österreich auf zentrale Anlagen abzielt, wird für Neubauten ein Einbauverbot für sämtliche Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, also etwa auch für dezentrale Gasheizungen, gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bestand an potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen nicht weiter anwächst. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkessel-Einbauverbotsgesetzes 2019 wurden in das neue EWG integriert. Nachdem nun das auf EU-Ebene notwendige Notifizierungsverfahren abgeschlossen wurde, konnte der Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene durch die Länderkammer abgeschlossen werden.
Auf der Parlaments-Webseite, wo man zum EWG (hier) nachlesen kann, steht im § 3. (1) wörtlich: „Ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung ist die Errichtung einer oder mehrerer Anlagen zur Wärmebereitstellung für neue Baulichkeiten, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Errichtung einer oder mehrerer Anlagen zum Anschluss an Fernwärme, die nicht qualitätsgesichert ist“.
Es gibt aber auch Ausnahmen, u. a.: „Abs. 1 gilt nicht für Anlagen, die mit erneuerbarem Gas aus eigenen Erzeugungsanlagen betrieben und über eine direkte Leitung von der Erzeugungsanlage beliefert werden“.

Wer dafür, wer dagegen war

Die Mandatare (m/w/d) von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS stimmten dem Beschluss des EWGs zu; die FPÖ lehnte das EWG ab.
Der Bundesrat hat am 15.02.2024 das entsprechende Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Für die ÖVP leistet das EWG einen „wesentlichen Beitrag“ zum Erreichen der nationalen Klimaziele. Für die SPÖ hat die Teilhabe von Menschen mit geringem finanziellem Spielraum am Ausstieg aus fossilen Energieträgern „oberste Priorität“. Die Grünen sprachen von einem „Meilenstein“, obwohl sie den rechtlichen Rahmen für die Dekarbonisierung im Bestand vermissen.
Energieministerin Leonore Gewessler zeigte sich über den Beschluss des EWG erfreut, das bereits „eine lange Geschichte“ habe und Klarheit auf dem Weg zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand schaffe.
Die Freiheitlichen (FPÖ) lehnten das EWG ab und forder(te)n „Klimapolitik mit Hausverstand ohne Enteignungs- und Verbotswahnsinn“.