Deutsches Klimapaket : So wirkt sich das Klimapaket auf die HLK-Branche aus

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© Alik Mulikov - stock.adobe.com

In einer langen Freitagnacht ist es entstanden, das vom Klimakabinett unter Bundeskanzlerin Angela Merkel geschaffene Klimapaket. Es soll dafür sorgen, dass Deutschland seine Klimaziele für 2030 erreicht, aber auch für 2040 und 2050 hat das Kabinette Ziele festgesetzt. Im Klimapaket enthalten sind Maßnahmen zu den Bereichen Gebäude, Energie und Industrie. Die wesentlichsten Änderungen für die HLK-Branche haben wir zusammengefasst.

Gebäudesanierung im Fokus

Im deutschen Gebäudesektor herrscht besonders hohes Einsparpotenzial. Rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 14 Prozent der CO2-Emissionen, das entspricht 120 Millionen Tonnen im Jahr, kommen in Deutschland aus dem Gebäudebereich. Hier will die Bundesregierung deshalb schnell tätig werden, weshalb die energetische Gebäudesanierung zukünftig stärker gefördert wird. Im Jahr 2030 sollen nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 im Jahr emittiert werden.

Damit das gelingen kann, will die Bundesregierung eine steuerliche Förderung für die Gebäudesanierung einführen. „Die steuerliche Förderung selbstgenutzten Eigentums soll ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere Säule der Förderung eingeführt werden. Durch einen Abzug von der Steuerschuld wird gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren“, heißt es im Klimaplan. Zusätzlich werden Einzelmaßnahmen wie der Umstieg auf eine ökologischere Heizung, die Dämmung von Dächern und Außenwänden und der Einbau neuer Fenster gefördert. „Wer zum Beispiel alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld – verteilt über drei Jahre – um 20 Prozent der Kosten mindern“, heißt es. Wird eine bestehende Ölheizung durch eine umweltfreundlichere Alternative ersetzt, will der Staat 40 Prozent der Kosten der neuen Heizungsanlage übernehmen. Bis 2026 sollen Ölheizungen zudem vollkommen verboten sein. Um die Bürger bei der Umstellung zu unterstützen, sollen Energieberater eingesetzt werden. Bei einem Eigentümerwechsel eines Gebäudes ist die Energieberatung sogar verpflichtend. Bei bestehenden Angeboten wie dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird die Förderung für Einzelmaßnahmen außerdem um zehn Prozent erhöht.

Die Bundesregierung will selbst als Vorbild voranschreiten und neue Gebäude des Bundes ab 2022 so ausstatten, dass sie mindestens dem Energiestandard EH 40 entsprechen. Die Bestandsgebäude unterliegen den Sanierungszielen für 2030 und 2050 und sollen dadurch wesentlich effizienter werden.

CO2 erhält Fixpreis

Bei der CO2-Bepreisung der Sektoren Verkehr und Wärme hat sich das Klimakabinett für ein nationales Emissionshandelssystem entschieden. Für die CO2-Handelszertifikate hat die Bundesregierung vorerst einen Preis von zehn Euro pro Tonne CO2 festgelegt. Dieser Preis soll jährlich steigen und bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden. „Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgern und Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen. Gleichzeitig wird eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglicht“, schreiben die Verfasser. Danach soll der CO2-Preis durch ein Handelssystem abgelöst werden, wobei die Regierung einen Mindestpreis von 35 Euro und einen Höchstpreis von 60 Euro die Tonne vorgibt.

Damit handelt die Bundesregierung wider jegliche Empfehlungen aus der Wissenschaft. Die Klimaforschungsinstitute Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) und das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung (PIK) haben berechnet, ab wann ein CO2-Preis Wirkung zeigt. Demnach sollte der Einstiegspreis bei mindestens 50 Euro liegen und bis 2025 auf 80 Euro pro Tonne steigen. Die staatliche Preissteigerung soll zudem erst 2030 beendet werden. Danach sei ein Preis zwischen 70 und 180 Euro pro Tonne CO2 notwendig, so die Studie von MCC und PIK-

Strom wird billiger

Trotz steigender CO2-Preise sollen Verbraucher und Wirtschaft entlastet werden. Gelingen könnte das über geringere Stromkosten. Die Bundesregierung plant deshalb, die Umlage für erneuerbare Energien, die EEG-Umlage, 2021 um 0,25 Cent pro Kilowattstunde und 2023 um 0,625 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Vor allem Familien und KMU sollen durch diese Preissenkung entlastet werden. Finanziert wird die Entlastung durch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung. Dadurch sollen Bürger und Wirtschaft direkt von der CO2-Bepreisung profitieren.

Beim Kohleausstieg beharrt die Regierung weiterhin auf dem Jahr 2038. Bis 2030 soll die installierte Erzeugungskapazität auf 17 Gigawatt reduziert werden. „Dabei müssen – wie auch von der Kommission gefordert - eine sichere Stromversorgung und bezahlbare Strompreise gewährleistet bleiben.“ Konkrete Maßnahmenpakete für die Energiewirtschaft sucht man hier jedoch vergebens. Auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien gibt es konkrete Ziele ohne Lösungsansätze. So soll der Stromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus Erneuerbaren gedeckt werden. Gleichzeitig bleibt jedoch der Mindestabstand von 1.000 Metern für Windkraftanlagen bestehen, um „die Akzeptanz des Ausbaus der Erneuerbaren Energien zu erhöhen.“ Auch die 10H-Regelung in Bayern soll bestehen bleiben. Offshore soll die Windkraftkapazität bis 2030 auf 20 Gigawatt ausgebaut werden. Einen wichtigen Erfolg gibt es im Bereich Photovoltaik: Hier hat sich das Klimakabinett darauf geeinigt, den Deckel von 52 Gigawatt aufzuheben.

Schwache Ambitionen in der Industrie

Auch für die Industrie hat die Bundesregierung konkrete Ziele festgelegt: „Die Industrie muss ihre Emissionen um rund 49 bis 51 Prozent im Vergleich zu 1990 auf 140 bis 143 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 mindern. In 2016 konnte mit einer Senkung auf 188 Millionen Tonnen CO2 bereits eine erhebliche Minderung erreicht werden. Davon ausgehend ist eine Lücke um 45 bis 48 Millionen Tonnen CO2 zu schließen.“ Durch das gezielte Lenken der industriellen Investitionen in Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien soll dieses Ziel erreicht werden. Die Verteilung der Fördermittel für das Förderprogramm Energieeffizienz werden wettbewerblich fortgeführt und auf den Wärmesektor ausgeweitet. „In Abgrenzung zur klassischen Zuschussförderung adressiert das Programm ambitioniertere, komplexere Projekte“, schreibt die Bundesregierung. Insgesamt sind die Lösungsansätze für die CO2-Reduktion in der Industrie noch sehr vage gehalten.

Abgeschwächter Klimaplan sorgt für Missmut

Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung die Pläne bereits abgeschwächt. Zuvor war für 2040 ein konkretes CO2-Ziel vorgegeben worden, welches nun nicht mehr definiert ist. Auch das Versprechen, ab 2050 keine umweltschädigenden Treibhausgasemissionen mehr auszustoßen, wurde aufgelöst. Das Ziel wird laut einem Bericht des „Spiegel“ nur mehr verfolgt, muss aber nicht eingehalten werden.

Für die geringen Ambitionen der Bundesregierung hagelt es von allen Seiten Kritik. Klimaforscher Volker Quaschning twitterte: „Ich wurde gefragt: Was ist gut am #Klimaschutzpaket der #Groko. Einfache Antwort: nichts. Die Regierung beabsichtigt gar nicht mal mehr, das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten.“ Carsten König, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, äußert sich ebenfalls zum Klimapaket: "Der Versuch, einen schlafenden Riesen im Flüsterton zu wecken, ist vermutlich zum Scheitern verurteilt."