Hygiene : So holen Sie Klima- und Lüftungsanlagen aus dem Shutdown

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Nach wochenlangem Stillstand aufgrund der Corona-Pandemie soll nun der Weg in die „neue Normalität“ gefunden werden. Für viele Unternehmen bedeutet das ein Wiederhochfahren ihrer Büroräumlichkeiten und Betriebsstätten – und den damit verbundenen raumlufttechnischen Anlagen. Der TÜV Austria warnt dabei, sofort in die Normalität zurückzukehren und Anlagen wie gewohnt zu betreiben. Nach längerem Stillstand, wie durch den Shutdown verursacht, könnten Mängel an Bauteilen und damit erhebliche Sicherheitsschäden entstanden sein. „Oftmals sind es Kleinigkeiten, die unsere Techniker vor Ort als Mängel feststellen. Mängel, die rasch behoben sind und so oftmals teure Folgekosten ersparen“, so Stefan Pfeffer, Business Unit Leiter Real Estate Management bei TÜV Austria. Wichtig sei es deshalb, vor der Wiederinbetriebnahme der Anlagen und Gebäude, einen Techniker zu Rate zu ziehen und einen Sicherheitscheck durchführen zu lassen.

Hygiene-Check

Anders als bei Brandschutz- oder Aufzugsanlagen, muss bei der Klima- und Lüftungstechnik auch auf die Hygieneanforderungen geachtet werden. Wurde die Anlage nicht während dem Stillstand von Fachpersonal inspiziert und gewartet, sollte vor der Inbetriebnahme eine vollumfassende Überprüfung vorgenommen werden. Gerade jetzt bietet sich die gründliche Reinigung der Lüftungsanlagen an, damit auch in diesem Bereich nach dem Hochfahren von Gebäuden gesunde Atemluft garantiert ist.

„Nicht nur bei außenstehenden RLT-Anlagen können bei längerem Stillstand schnell Probleme entstehen, denn durch die unterschiedlichen Temperaturen bildet sich Kondensat, das in Kombination mit Schmutz und Pollen schnell zu mikrobiologischen Belastungen führen kann. Wenn man dann die ungereinigte, kontaminierte raumlufttechnische Anlage wieder hochfährt, kann das in weiterer Folge sehr unangenehm und sogar gesundheitsbedenklich sein“, mahnt Christine Westphal, Technische Leitung Service & Wartung, Lufthygiene beim oberösterreichischen Experten für Lüftungsreinigung HBL Haidinger. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lüftungsanlage umfassend gereinigt wird und Filter- sowie Keilriemen ausgetauscht werden.„Auch die Sichtung der luftführenden Leitungen sollte erfolgen, um hier den Reinigungsbedarf zu erheben und entsprechend weitere Maßnahmen zu setzen. Auch den privaten Bereich sollte man Beachtung schenken – die Wartung und Reinigung von kontrollierten Wohnraumlüftungen ist auch hier durchzuführen, nur die Intervalle bewegen sich hier zwischen fünf und sieben Jahren nach Erstreinigung“, so Westphal.

Verkeimung vermeiden

Während Lüftungsanlagen auch im Winter in Benutzung sind, gibt es bei Klimaanlagen ohnehin eine Winterpause, die sich derzeit noch mit dem Corona-Stillstand überschneidet. „Dass eine Split-Klimaanlage über den Winter wenig genutzt wird, ist bestimmungsgemäß und keinesfalls ungewöhnlich. Die Tätigkeit des Corona-Virus hat die bestimmungsgemäße Nutzung von Split-Klimaanlagen kaum beeinflusst“, erklärt Franz Seyfried, Vizepräsident des Österreichischen Kälte- und Klimatechnischen Vereins. Bei Split-Klimaanlagen könne es zwar zu einer Verkeimung kommen, bei entsprechender Reinigung sei dies aber selten, so Seyfried: „Damit sich eine Verkeimung entwickeln kann, wird ein entsprechender feuchter Nährboden mit passenden Anhaftungen als Lebensraum für Keime benötigt. Bei Stillstand, auf trockenen, blanken Metall- oder Kunststoffoberflächen der Wärmetauscher und Gehäuse entwickelt sich nichts.“

Um einheitliche Hygienestandards zu etablieren und die Verkeimung von Klimageräten zu vermeiden, gibt der Gesetzgeber in der Arbeitsstättenverordnung eine Betreiberpflicht vor. Demnach müssen Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig, spätestens in Jahresfrist kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden. „Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer oder Patienten durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen“, heißt es in der Verordnung. Auch für Befeuchtungsanlagen gilt, sie stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Zusätzlich empfiehlt Seyfried, die vorliegenden Anlagen- und gerätebezogenen Betriebs- und Wartungsanleitungen zu beachten.

Corona-Anpassungen

Nach der Reinigung und Wartung sollten dringend die Einstellungen der raumlufttechnischen Anlagen überprüft werden. Damit vermieden wird, das Coronavirus über die Raumluft im Gebäude zu verbreiten, sollten die Betriebszeiten der Anlagen angepasst werden. Die Vereinigung der europäischen Verbände für Heizung, Lüftung und Klimatisierung (REHVA) empfiehlt, die Anlage bereits einige Stunden früher als üblich zu starten und sie auch länger laufen zu lassen. Bestenfalls wird die Belüftung sogar rund um die Uhr aufrechterhalten. Das wirkt sich zwar auf die Energiebilanz im Betrieb aus, gleichzeitig werden so aber auch Viruspartikel aus der Raumluft befördert und auch die Oberflächen im Büro werden von freigesetzten Partikeln befreit.

"Der allgemeine Rat ist, so viel Außenluft wie möglich zuzuführen. Der Schlüsselaspekt ist die Menge an Frischluft pro Person. Wenn aufgrund der intelligenten Arbeitsauslastung die Anzahl der Mitarbeiter verringert wird, konzentrieren Sie die verbleibenden Mitarbeiter nicht auf kleinere Bereiche, sondern behalten Sie den Abstand zwischen ihnen bei oder vergrößern Sie ihn, um den Lüftungseffekt zu fördern", heißt es im REHVA-Paper. Dringend vermieden werden sollte die Luftzirkulation und auch Wärmetauscher können während der Corona-Pandemie eine Gefahrenquelle sein. Unter bestimmten Bedingungen können Viruspartikel über die Wärmerückgewinnung wieder in das Gebäude gelangen. Wärmerückgewinnungsvorrichtungen können Viren über undichte Stellen von der Abluftseite auf die Zuluftseite übertragen. In rotierenden Wärmetauschern lagern sich Partikel auf der Rückluftseite der Wärmetauscheroberfläche ab, wonach sie möglicherweise wieder in Umlauf gebracht werden, wenn sich der Wärmetauscher zur Zuluftseite dreht. Daher empfiehlt die REHVA, Rotationswärmetauscher während SARS-CoV-2-Episoden auszuschalten.