Energieeffizienz(gesetz) : Meldungen bis 14. Februar 2021

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© Österreichische Energieagentur

Energielieferanten, die im Vorjahr (2019) 25 GWh oder mehr Energie entgeltlich an Endenergieverbraucher im Inland abgegeben haben, unterliegen gemäß Energieeffizienzgesetz einer Verpflichtung: Sie müssen Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent ihres Energieabsatzes aus dem Vorjahr nachweisen. Damit erfüllt Österreich Verpflichtungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union.

Die Monitoringstelle Energieeffizienz, die von der Österreichischen Energieagentur betrieben wird, ruft alle verpflichteten Energielieferanten dazu auf, ihre Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 (24:00) zu melden.