Sanierung : Förderprogramm „Mustersanierung 2015“ ist angelaufen

Die heutigen Sanierungen von Bestandsgebäuden haben maßgeblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen der nächsten Jahrzehnte. Durch die Beispielwirkung des Programms „Mustersanierung“ soll ein Impuls für die Verstärkung ambitionierter umfassender Sanierungen gesetzt werden. Seit 2008 wurden mit Steuermitteln durch den Klima- und Energiefonds bzw. das Förderprogramm „Mustersanierung“ zahlreiche Gebäude (Bürogebäude, Pensionen, Kindergärten, Schulen, Gesundheitszentren,….) monetär unterstützt und nach hohen Standards saniert. Am 11. März startete das heurige Förderprogramm „Mustersanierung“, das bis 23.10.2015 läuft.

Was gefördert wird

Beim Förderprogramm „Mustersanierung“ können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden gefördert werden. Förderbar sind Projekte, die sowohl Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung als auch zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme enthalten und gegebenenfalls mit Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger kombiniert werden. Also z. B. Dämmmaßnahmen, Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren; Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung, Photovoltaikanlagen (bis zu 100 kWp), Biomasse Einzelanlagen, thermische Solaranlagen für WW und Heizung, Wärmepumpen, Anschlüsse an Fernwärme, KWK (bis max. 100 kW elektrisch),Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchs-Monitoring.

Wie hoch die Förderung sein kann

Prinzipiell wird im Rahmen des Programms ein Fördersatz in Höhe von 40 % für die thermisch-energetische Gebäudesanierung und ein Fördersatz in Höhe von 25 % für Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz vergeben. Dieser kann jedoch durch die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bzw. die programmspezifische Höchstförderung reduziert werden. Die Förderung für ein Gesamtprojekt (thermisch-energetische Gebäudesanierung und Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz) ist mit insgesamt 800.000 Euro begrenzt. Es empfiehlt sich, die Förderkriterien genau durchzulesen.

Fördervoraussetzung

Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einlangen. Förderansuchen sind vorher auf der Website des Klima- und Energiefonds (www.klimafonds.gv.at) zu registrieren. Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten für sämtliche eingereichten Maßnahmen müssen mindestens 35.000 Euro betragen. Das zu sanierende Gebäude muss vor dem 01.01.1995 (Datum der Baubewilligung; Gebäudealter >20 Jahre) errichtet worden sein.

Zielgruppen

Folgende Zielgruppen sollten sich von der „Mustersanierung“ angesprochen fühlen:

•Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)

•Konfessionelle Einrichtungen und Vereine

•Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften

•Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten

•Contractoren

BetreiberInnen von Mustersanierungsprojekten aus Klima- und Energie-Modellregionen (www.klimaundenergiemodellregionen.at) werden besonders angehalten, an der Ausschreibung teilzunehmen.

Detaillierte Informationen und Kriterien finden sich im Leiffaden „Mustersanierung“.