ÖSTERREICH : Das Arbeitsprogramm der Regierung aus SHK-Sicht

Bundeskanzler Christian Kern sowie Vizekanzler & Bundesminister Reinhold Mitterlehner

beim Medienbriefing über die Regierungssitzung

am 30. Jänner 2017.

Bild: BKA/ Wenzel Das Übereinkommen „Für Österreich“, das am 30. Jänner 2017 bekanntgegeben wurde, baut auf das weiterhin gültige Regierungsprogramm auf und beinhaltet zahlreiche neue Projekte, die auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren.

Vor allem die Wirtschaft soll angekurbelt und die Rahmenbedingungen zur Arbeitsplatzschaffung verbessert werden.

Hier die wichtigsten Punkte des Arbeitsprogramms „Für Österreich“, das auch die SHK-Branche direkt oder indirekte tangieren könnte (Anm. d. Red.: die Punkte des Programms müssen erst den Ministerrat/das Parlament passieren und beschlossen werden):

Wirtschaft und Arbeit

► Mobilitätspaket: Mit einem Kombilohnmodell, einer Mobilitätsprämie und der Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln wollen die beiden Regierungsparteien die Mobilität am Arbeitsmarkt erhöhen und die Arbeitssuchenden dort hinbringen, wo Arbeit vorhanden ist.

► Unbürokratischer Arbeitnehmerschutz: Gemeinsam mit den Sozialpartnern will die Regierung praxistaugliche Lösungen für das überholte Arbeitnehmerschutzrecht erarbeiten. Wie zum Beispiel die Reduktion der Meldepflichten nach dem Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz oder der Genehmigungsverfahren durch die Arbeitsinspektion.

Kalte Progression

Damit Einkommenserhöhungen nicht durch die Kalte Progression verloren gehen, will die Regierung ein Modell umsetzen, das Inflationsauswirkungen automatisch ausgleicht: Ab 5 % aufgelaufener Inflation sollen die ersten beiden Tarifstufen von 11.000 Euro und 18.000 Euro automatisch indexiert werde. Damit sollen rund 80 % der kalten Progression automatisch ausgeglichen werden.

Arbeitszeitflexibilisierung

Flexible Arbeitszeiten bringen mehr Vorteile und Gestaltungsspielraum für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Regierungsparteien wollen ein Arbeitszeitmodell schaffen, das den Realitäten der modernen Wirtschaftswelt gerecht wird. Das neue Modell wird gemeinsam mit den Sozialpartnern verhandelt und spätestens im 3. Quartal 2017 beschlossen.

Senkung der Lohnnebenkosten

Weniger Lohnnebenkosten würden mehr Spielraum für neue Arbeitsplätze bedeuten. Nach der schrittweisen Senkung der Lohnnebenkosten im Ausmaß von einer Milliarde Euro sollen diese noch einmal gesenkt werden. Das soll durch einen neuen Beschäftigungsbonus geschehen: Für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz sollen Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet erhalten.

Entgeltfortzahlung NEU

Damit künftig die Krankheit eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin Mikrounternehmen nicht mehr in existentielle Schwierigkeiten bringt, soll der bereits bestehende AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ausgebaut werden: für alle Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen soll der Zuschuss auf 75 % der Entgeltfortzahlung steigen.

Investitionsförderung – Vorzeitige Abschreibung

Um Investitionsanreize zu setzen, soll die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung für Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen geschaffen werden. Diese Unternehmen können eine vorzeitige Abschreibung (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) in Höhe von 30 % geltend machen. Durch die Befristung der Maßnahme von 01.03. bis 31.12.2017 sollen gezielt Investitionsanreize im Jahr 2017 gesetzt werden. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter wie beispielsweise Maschinen (ausgenommen sind insbesondere Gebäude und PKW).

Klein- und Mittelbetriebe profitieren von der bereits beschlossenen Investitionszuwachsprämie für die Jahre 2017 und 2018.

Bürokratieabbau

► Eins rein, eins raus: Für jede neue Regulierung soll eine bestehende aufgehoben werden.

► Jede neue Regulierung soll nur für einen befristeten Zeitraum erlassen werden – was sich nicht bewährt, soll auch nicht verlängert werden.

► Golden Plating: Bei der Umsetzung von Europarecht ist ohne speziellen Grund kein höherer Regulierungsgrad als europarechtlich vorgegeben zu berücksichtigen.

► Abschaffung Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht

Wohnpaket

Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, qualitativ hochwertigen Wohnraum für alle Menschen leistbar zu machen. Es soll zusätzliches Bauland sowie privates Kapital für den sozialen Wohnbau mobilisiert werden, ohne dass der gemeinnützige wohnungswirtschaftliche Kreislauf dadurch gestört werden soll.

Hochschulsektor

► Studienplatzfinanzierung: Um die hohe Studienqualität auch in Zukunft gewährleisten und weiter ausbauen zu können, wird bis Juni 2017 ein Umsetzungskonzept zur Einführung eines Studienplatzfinanzierungsmodells an öffentlichen Universitäten vorgelegt. Das bedeutet auch zusätzliche Aufnahmeverfahren und Zugangsregeln, wo sie notwendig sind, und eine Reform des Studienbeihilfensystems.

► Forschungsquote: Um dem Ziel einer Forschungsausgabenquote von 3,76 % näher zu kommen, soll die Forschungsquote von 12 auf 14 % gehoben werden.

Umwelt

► Auf Grundlage der EU 2030- und der Pariser-Klimaziele wollen die Regierungsparteien bis Sommer 2017 die integrierte Energie- und Klimastrategie Österreichs erstellen. Neben erneuerbarer Energie, Energieeffizienz und Infrastruktur sollen die Schwerpunkte auf Innovation und Forschung sowie auf der Forcierung von Umwelt- und Energietechnologien liegen.

► Zwei Ökostromnovellen fördern Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung. Die kleine Ökostromnovelle fördert Kleinwasser- und Windkraft und die große Ökostromnovelle sorgt für die Neugestaltung der gesamten Ökostromförderung zur Sicherstellung eines annähernd hundertprozentigen Strom-Eigendeckungsgrads in Österreich bis 2030.

Das komplette Arbeitsprogramm „Für Österreich“ findet sich hier als PDF zum runterladen.