Geld vom Land : Solarthermie-Förderung in Wien

Die mit Jahresende 2011 ausgelaufene Förderrichtlinie in Wien wurde durch den jüngsten Gemeinderatsbeschluss (26.1.2012) verlängert.

Förderung bis 31.12.2013

Die Förderung thermischer Solaranlagen in Wien gilt rückwirkend ab 1.1.2012 für zwei Jahre bis Ende 2013. Die Fördersätze für die Errichtung von solarthermischen Anlagen für die Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung bleiben auf dem gleich hohen Niveau wie bislang. Erweitert wurde die Förderung für Solar Cooling Anlagen.

„Die Stadt Wien forciert die Bemühungen, erneuerbare Energietechnologien weiter zu etablieren. Der Sonnenenergie kommt dabei eine wesentliche Rolle zu, da sie keine Schadstoff-Emissionen produziert und unabhängig von Brennstoffpreisen (Öl und Gas) ist. Neben dem im Vorjahr eingetretenen Boom bei der Photovoltaik in Wien wird auch die Solarwärme weiterhin eine wesentliche Rolle in unserer Stadt einnehmen“, so Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.

Investitionsförderung bis 40 %

Die Förderung durch Gewährung eines eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses soll auch einen wirtschaftlichen Impuls bringen, um den Solarmarkt in Wien weiter zu stimulieren. Unterstützt wird sowohl die Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung wie auch zur Raumheizungsunterstützung.

Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung beträgt 30 % der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zum Sockelbetrag 1.000,- Euro ein Pauschalbetrag von 70,- Euro pro m2 Absorberfläche zugeschossen.

Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung, zur Kühlung oder bei gleichzeitiger Umstellung auf ein innovatives, klimarelevantes zentrales Heizungs- und Warmwassersystem beträgt 40 % der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1.000,- Euro ein Pauschalbetrag von 100,- Euro pro m2 Absorberfläche zugeschossen.

Ab drei Wohneinheiten wird der Sockelbetrag wie folgt berechnet:

3-5 Wohneinheiten 750,- Euro/ WE

6-10 Wohneinheiten 600,- Euro/ WE

11-15 Wohneinheiten 550,- Euro/ WE

16-20 Wohneinheiten 500,- Euro/ WE

ab 21 Wohneinheiten 450,- Euro/ WE

Solare Kühlung

Bei den Kälteteilen der Solar Cooling Anlagen beträgt der Zuschuss 40 % der förderbaren Investitionskosten. Solar Cooling Anlagen erhalten mit der neuen Förderrichtlinie auch dann eine Förderung, wenn ein Fernwärmeanschluss besteht.

Auch der im vergangenen Jahr weiter entwickelte Solarpotenzialkataster auf der Website der Stadt Wien hilft allen InteressentInnen, die Möglichkeiten der Solarenergie für die jeweiligen Dachflächen in Wien sichtbar und nutzbar zu machen.

Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag auf Gewährung einer Förderung samt den unten erwähnten Unterlagen ist spätestens sechs Monate nach Fertigstellung bei der Magistratsabteilung 25, 1194 Wien, Muthgasse 62 einzureichen.

Bei Gemeinschaftsanlagen - ab drei Wohneinheiten – erfolgt die Auszahlung der Förderung in zwei Teilen: Der erste Teil in Höhe von zwei Drittel der Fördersumme wird gleich nach Vorlage der Abrechnung ausbezahlt. Die Restzahlung in Höhe von einem Drittel der Fördersumme wird fällig nach Vorlage folgender Unterlagen:

Nachweis über eine Wartung der Solaranlage bei einem einschlägigen Fachbetrieb nach dem zweiten Betriebsjahr

Vorlage der Monitoringergebnisse der ersten beiden Betriebsjahre, wobei die Vorlage der Unterlagen bis sechs Monate nach Ablauf des zweiten Betriebsjahres zu erfolgen hat.