WKO UND WKO-NÖ : Registrierkassen- und Belegerteilungs-Pflicht

Österreichische Unternehmen haben ab 1.1.2016 zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn

• der Jahresumsatz je Betrieb 15.000,- Euro und

• die Barumsätze dieses Betriebes 7.500,- Euro im Jahr überschreiten.

Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen (digitale Signatur der Belege), die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt. Beim Erwerb eines Registrierkassensystems sollte man darauf achten, dass diese Vorgaben vom System bereits erfüllt werden kann.

Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 zudem die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

Welches Kassensystem für das jeweilige Geschäft passt und welche Schnittstellen/Zusatzfunktionen möglich und sinnvoll sind, darüber informiert die Wirtschaftskammer Niederösterreich bei fünf Info-Messen zu Registrierkassen im Jänner 2016 (jeweils 13 bis 18 Uhr):

07. Jänner 2016, St.Pölten (WIFI St. Pölten, Mariazeller Straße 97, 3100 St.Pölten)

11. Jänner 2016, Amstetten (Johann Pölz Halle, Stadionstraße 12, 3300 Amstetten)

15. Jänner 2016, Vösendorf (Pyramide, Parkallee 2, 2334 Vösendorf)

18. Jänner 2016, Mistelbach (Stadtsaal, Franz Josef-Straße 43, 2130 Mistelbach)

20. Jänner 2016 Stockerau (Z2000, Sparkassaplatz 2, 2000 Stockerau)

Die WKO-NÖ hat außerdem eine telefonische Hotline eingerichtet, die bei rechtlichen Fragen zur Registrierkassenpflicht informiert (Tel.: 02742/851-17017; Mo bis Fr 07.30 bis 16 Uhr)

Außerdem informiert die WKO mit ihren Online-Ratgeber umfassend über die Registrierkassenpflicht, bietet hier auch eine Übersicht von Kassenanbietern und weitere Services.