Wiener Rauchfangkehrer : Neue Kehrverordnung räumt mit Unsicherheiten auf

Die Wiener Kehrverordnung 2016, die mit 5. Juli 2016 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 normierte Überprüfungspflicht und beseitigt letzte Unsicherheiten oder Missverständnisse bei der Auslegung.

Die Wiener Landesregierung legt die jährliche Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr durch einen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer (ÖZR) im Zuge der jährlichen Hauptkehrung unmissverständlich fest.

Die Luftzahlmessung stellt die effektivste und kostengünstigste Methode zur Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr dar. Dabei wird das Verhältnis von Zu- und Abluft verglichen, um zu sehen, ob genügend Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist, sowie der Zustand der Abgasanlage geprüft. So wird sichergestellt, dass der Kohlenmonoxid-Anteil keine gesundheitsschädlichen, bzw. lebensbedrohlichen Werte erreichen kann.

Effizientes und erfolgreiches Verfahren

Seit 2012 überprüfen die Rauchfangkehrer in Wien im Rahmen der jährlichen Hauptkehrung auch den Lufthaushalt in den Wohnungen. Seit Durchführung dieser Maßnahme konnten Kohlenmonoxid-Unfälle um 30 % und Todesfälle um 85 % reduziert werden, berichtet die Wiener Rauchfangkehrer-Innung.

Im Hinblick auf die kürzlich in Kraft getretene Wiener Kehrordnung 2016 sagt KR Josef Rejmar, Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer: „Die Überprüfung des Lufthaushaltes ist lebenswichtig und wir sind froh, dass nun Klarheit herrscht“.

2015 konnten im Zuge der Überprüfung über 8.000 defekte Anlagen sichergestellt und somit knapp 20.000 Wiener und Wienerinnen vor einer potenziellen Kohlenmonoxid-Vergiftung bewahrt werden, berichtet die Innung.

Josef Rejmar,

Landesinnungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer. Bild: RFK Wien

Durchführung durch öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer (ÖZR)

Damit eine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden kann, wurde in der Wiener Kehrverordnung 2016 bestimmt, dass die Überprüfung nur von öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern (ÖZR) durchgeführt werden darf. Die öffentliche Zulassung erfordert eine professionelle Fachausbildung und verpflichtet zu regelmäßigen Schulungen sowie fortlaufenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Effiziente Umsetzung im Zuge der Hauptkehrung

Um den Aufwand für die BewohnerInnen möglichst gering zu halten, wird die Luftverbundüberprüfung einmal jährlich im Zuge der Hauptkehrung durchgeführt. Die Kosten dafür trägt der Hauseigentümer, der auch für die rechtzeitige Bestellung des ÖZR verantwortlich ist.

Ausnahme: Dokumentation und Vergleich

Der Rauchfangkehrer kann im Zuge der Überprüfung damit beauftragt werden die baulichen Begebenheiten der Wohnung genau zu dokumentieren. Das betrifft unter anderem Anzahl, Zustand und Position aller Geräte und Gegenstände, die den Lufthaushalt beeinflussen. Dazu gehören – unter anderem – Fenster und Türen, Dunstabzugshauben, Ventilatoren und Klimaanlagen sowie Teppiche und Vorhänge. Sollte sich in den Folgejahren nichts an der dokumentierten Zusammenstellung ändern, erübrigt sich die Luftzahlmessung. Allerdings ist der detaillierte Jahresvergleich in den meisten Fällen um einiges zeitaufwendiger und somit teurer als eine erneute Luftverbundprüfung. Zudem können verschmutzte Geräte bei dieser Methode nicht erkannt werden.

Weitere Ausnahme: Befugte Experten

Die Luftzahlmessung darf auch durch andere befugte Experten durchgeführt werden. Um die Sicherheit der Bewohner zu garantieren und sie vor unsachgemäß erstellten Ergebnissen zu schützen, müssen diese extern erstellten Befunde dem ÖZR im Zuge der Hauptkehrung zur Überprüfung vorgelegt werden. Der Befund darf zu diesem Zeitpunkt außerdem nicht älter als dreizehn Wochen sein.