EU-Richtlinie Nr. 2024/825: Veranstaltung in der WKO : Welche (Werbe-)Aussagen sind künftig noch zulässig?
Produkt-Aussagen erfahren durch die EU-Richtlinie 2024/825 eine Zäsur. Unternehmen müssen künftig klar bzw. nachweisbar über Umweltwirkungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit ihres Produktes informieren, genauso wie über Software-Updates.
- © Mit KI generiertDer Reigen der Richtlinien, mit denen die EU das Leben in der Europäischen Union regelt, wird bald um eine weitere, weitreichende Facette reicher.
Mit der EU-Richtlinie (Nr. 2024/825) Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) setzt die Europäische Union einen Schritt gegen sogenanntes „Greenwashing“. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ müssen bald von EU-wegen her „Hand und Fuß“ haben bzw. dürfen nur noch dann verwendet werden, wenn eine Umweltleistung auch entsprechend nachweisbar ist bzw. belegt werden kann.
Denn ab 27. September 2026 gelten durch die EU-Richtlinie 2024/825 (mit der auch einige andere Richtlinie abgeändert werden) EU-weit strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Verbraucher (m/w/d) besser zu schützen und sicherzustellen, dass Umweltversprechen tatsächlich auf überprüfbaren Fakten beruhen.
Die EU-Richtlinie Nr. 2024/825 relativiert aber nicht nur die Verwendung von (Werbe-)Aussagen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, sondern beinhaltet auch einen Ausbau von vorvertraglichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.
Neue Infopflichten
Die EU-Richtlinie 2024/825 führt auch neue Informationspflichten für Unternehmen ein. Dadurch sollen Konsumenten (m/w/d) nachhaltigere Entscheidungen treffen können.
Unternehmen müssen künftig u.a. klar über Umweltwirkungen ihres Produkts kommunizieren, über Haltbarkeit(sgarantie) und Reparierbarkeit, sowie über Verfügbarkeit von Software-Updates.
Veranstaltung der WKO
Die Auswirkungen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 vor allem im Hinblick auf Umweltaussagen, Nachhaltigkeitswerbung, Marken, Informationspflichten zu Gewährleistungen und Garantien stehen im Fokus einer Veranstaltung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), die am Montag, 22. Juni 2026 (16 – 18 Uhr), in der WKO in Wien stattfindet (hier geht’s zur Anmeldung , bis 18. Juni möglich).
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