Eckpunktepapier zum neuen GMG/ Kommentar des VDKF : Wie heizt Deutschland in Zukunft?

Bedientableau einer Ölheizung, in schwarz-weiß gehalten

Welche Heizungen dürfen/ sollen die Deutschen in Zukunft einbauen? Das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) war heftig umstritten; das Eckpapier des neuen GMG ist es auch, da der Vorschlag von manchen als Rückschritt betrachtet wird und auch Widersprüche enthält.

- © HLK/ E. Herrmann

Das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgte seinerzeit lange für Unruhe und viele Debatten in Deutschland - es regelte u. a., welche Heizung die Deutschen in Zukunft einbauen dürfen bzw. eben nicht. Ende Februar 2026 (und damit später als angekündigt) haben die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien in Deutschland die Eckpunkte für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), wie es künftig heißen soll, vorgestellt. Bis Ostern soll nun ein konkreter Gesetzentwurf veröffentlicht werden; das Inkrafttreten des neuen GMG ist für Anfang Juli 2026 geplant. Auf die wesentlichen Punkte wird nachfolgend eingegangen – mit Kommentierungen aus Sicht des Verbandes Deutscher Kälte- und Klima-Fachbetriebe (VDKF)

Streichung des § 71 – keine 65 %-Regel mehr

Die wichtigste Änderung zum bisherigen GEG ist der Wegfall des §71. Um diesen ging es vor allem, wenn über das „Heizungsgesetz“ geredet wurde. Die Vorgabe, dass neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten haben müssen, soll entfallen. Künftig sollen neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, diese (Gas- und Ölheizungen) einen bestimmten Anteil CO2-neutraler Brennstoffe (wie Biomethan oder synthetischen Brennstoffe, wie z. B. HVO) nutzen – diese als „Bio-Treppe“ bezeichnete Variante ist aus Sicht des VDKF „purer Euphemismus“. 
Ab 2028 soll die Bio-Treppe mit 1 % starten (Anmerkung: Der Biomethananteil im deutschen Erdgasnetz liegt laut Fachverband Biogas schon jetzt bei 1,6 %. Die Klimawirkung der „Grüngasquote“ dürfte also bis dahin bei null liegen). Ab 1.1.2029 müsste dieser Anteil bei mindestens 10 % liegen, weitere Stufen sollen bis 2040 folgen. 
Woher die großen Mengen Bio-Brennstoffe kommen sollen, lässt das Eckpunktepapier der deutschen Regierungsparteien offen. Was die Grüngasquote für die Kosten einer Gasheizung bedeuten kann, hat die Deutsche Sanierungsberatung DSB (siehe Grafik) errechnet. Die Kosten würden sich durch Grüngasquote, steigende Netzentgelte und CO2-Preise bis 2035 verdoppeln. Die DSB hat hierfür einen relativ konservativen Anstieg der Netzkosten für Gasnetze angenommen und erwartet aber, dass die Netzkosten noch deutlich mehr steigen als im Modell angenommen. 

Prognose des Gaspreises auf Basis aktueller Regulierungsvorhaben in Deutschland, Stand März 2026
Prognose auf Basis aktueller Regulierungsvorhaben in Deutschland: CO2-Bepreisung und Grüngas-Beimischpflicht könnten den Gaspreis bis 2035 verdoppeln. - © 2026 Deutsche Sanierungsberatung GmbH

Keine Beratungspflicht

Im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) gab es im Zusammenhang mit der früheren 65-Prozent-Regel auch Vorschriften zur Information und Beratung von Betroffenen über erneuerbare Optionen beim Heizungstausch. Die Beratungspflicht ist im aktuellen Eckpunktepapier der deutschen Regierungsparteien nicht mehr enthalten und soll offensichtlich gestrichen werden. Dem VDKF nach wäre dies eine fatale Fehlentscheidung, denn bei der komplexen Sachlage, vor allem in Bezug auf die künftig entstehenden Mehrkosten bei der Nutzung fossiler Brennstoffe (und etwaiger Teuerungen bei Strom-Gesamtkosten zu manchen Zeiten), ist eine entsprechende Beratung von Endkunden dringend erforderlich.

Einhaltung der Klimaschutzziele? Fragwürdig

Das Eckpunktepapier des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) erlaubt in Deutschland also weiterhin, dass neue Heizungen weitestgehend mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Gekippt wurden zudem auch Betriebsverbote für alte Heizkessel. Trotz allem sollen laut deutscher Bundesregierung die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten. Dabei verfehlt der Sektor „Gebäude“ laut VDKF schon jetzt regelmäßig die Vorgaben der sektorspezifischen Emissionsreduzierung, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben. Das im Vergleich zum GEG aus Sicht des Klimaschutzes deutlich abgeschwächte GMG werde die Situation sicher eher verschärfen, rechnet der VDKF. Die deutsche Bundesregierung will erst gegensteuern, wenn eine Evaluierung im Jahr 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt. Da ist aber dann schon die nächste Regierung am Ruder. Der Tag Ende Februar 2026, als das Eckpunktepapier für das neue GMG vorgestellt wurde, könnte rückblickend als der Tag gewertet werden, an dem Deutschland seine Klimaschutzziele endgültig begraben und seine Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe zementiert hat, meint man seitens des VDKF.

Wärmepumpenförderung soll fortgeführt werden

Eine wichtige Botschaft der Regierungsparteien in Richtung Nutzer und Handwerk in Deutschland lautet: Die Wärmepumpen-Förderung soll bis mindestens 2029 „auskömmlich“ fortgeführt werden. Was „auskömmlich“ bedeutet, hat Jens Spahn am 25. Februar 2026 im ARD-Morgenmagazin auf Nachfrage klargestellt – wörtliches Zitat: „Die Förderung wird so fortgesetzt, wie sie ist.“ Spannend wird sein, wie Herr Spahn das der CSU erklären wird. CSU-Chef Söder bezeichnete die Wärmepumpenförderung nämlich kürzlich als „völlige Übersubventionierung“. Konkret sprach er davon, die Förderung um mindestens 50 % oder mehr zu reduzieren. Diese unterschiedlichen Auffassungen sorgen erneut für Verunsicherung bei Endkunden – wenigstens innerhalb der Union sollte man sich im Vorfeld abstimmen, mit welchen Plänen zur Förderung man sich öffentlich äußert, kritisiert der VDKF.

Keine Kältemittelvorgabe/ Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden?

Noch zwei Aspekte im Zusammenhang mit der Streichung des gesamten §71. Hiermit wäre auch der §71p hinfällig, der der deutschen Bundesregierung erlauben würde, den Einsatz natürlicher Kältemittel (in Wärmepumpen) vorzuschreiben. Wenn das im künftigen GMG so bleibt, würde sich in Deutschland nicht an den Vorgaben für das Inverkehrbringen von Wärmepumpen, die sich aus der EU-F-Gase-Verordnung ergeben, ändern. 
Aber auch §71a würde weggefallen, was laut VDKF „eigentlich nur ein schlampiger Fehler im Eckpunktepapier sein kann“. Denn §71a regelt, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden müssen. Diese Anforderung wird aber durch die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) vorgegeben, darf also gar nicht entfallen und gilt sogar ab 2030 für Anlagen mit mehr als 70 kW. Im Gesetzentwurf des GMG dürfte diese Vorgabe also wahrscheinlich wieder auftauchen, rechnet man seitens des VDKF.

Wichtiger Hinweis und Anmerkung

Grundsätzlicher Hinweis und wichtige Anmerkung zum Schluss: Alles eben Geschriebene bezieht sich auf das veröffentlichte Eckpunktepapier, ist also noch nicht fixiert! Im Gesetzentwurf und erst recht im finalen Gesetz mögen manche Aspekte noch angepasst werden. Denn es gibt in Deutschland immer noch die „Strucksche Regel“ (benannt nach dem früheren SPD-Fraktionschef Peter Struck). Diese besagt, dass kein Gesetz so aus dem Parlament kommt, wie es (von der Regierung) eingebracht wurde. Allzu viele Änderungen an den Kernpunkten des Eckpunktepapiers erwartet sich der VDKF allerdings nicht. Nach der monatelangen Hängepartie, wie es mit dem GEG in Deutschland nun weitergehen soll, stehen die deutschen Regierungsparteien unter Zugzwang, werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht noch einmal grundlegende Änderungen vornehmen. Spannend wird auf jeden Fall zu beobachten sein, ob im deutschen GMG auch tatsächlich die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) und der F-Gas-VO vollumfänglich umgesetzt werden (oder nicht).