Österreich: Sanierungsoffensive Neu mit jährlich 360 Mio. Euro ab 2026 : Was die neue Förderung für Heizungstausch und Sanierung bringt

Simone Schmiedtbauer, Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig, und Andreas Vidic präsentierten die österreichische Sanierungsoffensive Neu

Präsentierten Details zur neuen Förderung 2026, die ab Mitte Nov. 2025 beantragbar ist (v. l.): UFI-Kommissions-Vorsitzende und steirische Landesrätin Simone Schmiedtbauer, Österreichs Umwelt- und Klima-Minister Mag. Norbert Totschnig, Andreas Vidic (Abteilungsleiter bei der KPC).

- © HLK/ E. Herrmann

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) gab bei einer Pressekonferenz am 03. Oktober 2025 den Start der Sanierungsoffensive Neu bekannt. 
Die Sanierungsoffensive Neu setzt auf zwei zentrale Instrumente: Den Kesseltausch für klimafreundliche Heizsysteme und den Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung
Eine Kombination der Bundes-Förderung mit den Förderungen der jeweiligen Bundesländer ist weiterhin möglich.
Österreichs Umwelt- und Klima-Minister Mag. Norbert Totschnig, UFI-Kommissions-Vorsitzende und steirische Landesrätin Simone Schmiedtbauer und Andreas Vidic (Abteilungsleiter bei der bei der Kommunalkredit Public Consulting/KPC) präsentierten erste Details zu den neuen Förderungen des Bundes, die ab Mitte November 2025 beantragt werden können (bei der Registrierung/ Antragstellung ist ein Energieberatungsprotokoll vorzulegen)

Stellungnahmen zur neuen Förderung

Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig: „Die Zeiten überhöhter Klimaförderungen sind vorbei. Wir setzen Steuergeld effizienter ein als bisher und geben Privathaushalten und Betrieben echte Planungssicherheit. Mit der Sanierungsoffensive ermöglichen wir den Wechsel von mehr als 30.000 fossilen Heizungen pro Jahr auf klimafreundliche Alternativen. Außerdem reduzieren wir den CO2-Ausstoß um rund 270.000 Tonnen pro Jahr, schaffen rund 8.800 Green Jobs und generieren jährlich eine regionale Wertschöpfung von mehr als 1,4 Milliarden Euro. Wir investieren damit kräftig in den Umwelt- und Klimaschutz und kurbeln gleichzeitig die regionale Wertschöpfung und das Wirtschaftswachstum in Österreich an.
Die Vorsitzende der Umwelt Förderung Inland (UFI-)Kommission und steirische Landesrätin, Simone Schmiedtbauer: „Mit der neu aufgelegten Förderung für Sanierungen und den Tausch von Heizungen treiben wir praxistauglichen Klima- und Umweltschutz voran, unterstützen die Österreicherinnen und Österreicher bei Investitionen und setzen einen wichtigen Impuls für die Bauwirtschaft mit ihren über 300.000 Beschäftigten. Bund und Länder ziehen hier an einem Strang, um die Konjunktur zu beleben und in die Nachhaltigkeit zu investieren.“
KPC-Abteilungsleiter Andreas Vidic: „Im Sinne der Planungssicherheit wird das Registrieren ab sofort auch verbindlicher gestaltet: Künftig ist bereits bei der Registrierung im Bereich Ein- und Zweifamilienhaus der Nachweis einer Energieberatung zu erbringen sowie eine Authentifizierung per ID Austria oder Ausweiskopie notwendig. Als zusätzliches Serviceangebot werden mit www.sanierungsoffensive.gv.at eine neue zentrale Webseite und mit KPC-Online ein neues Kundenportal zur Verfügung stehen, um auch im Bereich der Kommunikation und Förderungsabwicklung die Effizienz zu steigern.“

Was beim Kesseltausch gefördert wird

Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen („Kesseltausch“) und der thermisch-energetischen Sanierung („Sanierungsbonus“) stellt der Bund ab 2026 jährlich maximal 360 Mio. Euro bereit. Insgesamt somit 1,8 Mrd. Euro laut Umweltförderungsgesetz (UFG) für die Jahre 2026 bis 2030.
Der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets) und Wärmepumpen wird gefördert. Auch Solarthermie-Anlagenwerden gefördert, wenn diese mind. 6 m² Kollektorfläche aufweisen und gleichzeitig mit der neuen förderungsfähigen Heizung installiert werden. Die Förderungshöhe wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge errechnet und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Folgende Förderhöhen gibt es bei Ersatz eines fossilen Heizsystems:

  • Nah- und Fernwärme: 6.500 Euro
  • Wärmepumpe (Luft-/Wasser, Wasser-/Wasser, Sole-/Wasser): 7.500 Euro (EHPA-Gütesiegel, Kältemittel mit GWP-Wert von max. 150, maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems 55° C)
  • Holzzentralheizung (Pellets/ Hackgut/ Stückgut): 8.500 Euro [für Holzheizungen die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %]
  • Bonus thermische Solaranlage: + 2.500 Euro
  • Bonus Tiefenbohrung bzw. Brunnen (nur bei Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen): +5.000 Euro

Was beim Sanierungsbonus gefördert wird

Beim „Sanierungsbonus werden thermische-energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung), gefördert. Die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, der untersten Geschoßdecke sowie der Tausch der Fenster und Außentüren stellen förderungsfähige Maßnahmen dar.
Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03. Oktober 2025 erbracht wurden. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. 
Bei einer Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden) gibt es max. 5.000 Euro Förderung
Bei einer 40 %-igen Teilsanierung gibt es max. 10.000 Euro Förderung.
Bei einer umfassenden Sanierung (guter Standard) gibt es max. 15.000 Euro Förderung.
Bei einer umfassenden Sanierung (klimaaktiv) gibt es max. 20.000 Euro Förderung.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Registrierung und Antragstellung

Die neuen Förderungen gelten österreichweit, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, Heizsysteme klimafreundlich zu modernisieren sowie Gebäude thermisch-energetisch zu verbessern. 
Die Registrierung und Antragstellung zur Sanierungsoffensive 2026 des Bundes startet Mitte November 2025. Die Vorlage des Energieberatungsprotokolls ist bei der Registrierung vorzulegen (d. h. man muss erst eine Energieberatung in Anspruch nehmen, sofern noch nicht geschehen). 
Lieferungen und Leistungen für den Kesseltausch werden ab 03. Oktober 2025 gefördert. Anträge und Registrierungen können solange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026.
Alle relevanten Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung und Antragstellung stehen ab dem offiziellen Start der Förderungsaktion im November 2025 unter www.sanierungsoffensive.gv.at bereit. 

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