Was das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz bringt : Neuer rechtlicher Rahmen für den Strommarkt in Österreich
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gibt es neue „Spielregeln“ im Strommarkt – es betrifft alle Strombezieher in Österreich.
- © HLK/ E. HerrmannNach langen Verhandlungen wurde das Günstiger-Strom-Gesetz mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz(ElWG) am 11.12.2025 vom österreichischen Nationalrat mit Zweidrittelmehrheitbeschlossen. Mit dem ElWG wird ein neuer rechtlicher Rahmen für den sich in den letzten Jahren stark verändernden Strommarkt gesetzt, quasi ein neues Betriebssystem für die Energiewende im Strombereich. Es betrifft alle Strombezieher in Österreich, somit alle Haushalte und Betriebe. Die ElWG soll faire und langfristig günstigere (Strom-)Preise, mehr Versorgungssicherheit sowie Tempo bei der Energiewende bringen. Einige Eckpunkte des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes:
- Niedrig-Preis-Garantie; stärkere Befugnisse der E-Control zur Preisaufsicht.
- Einfachere Rechnungen, verpflichtende dynamische Tarife bei großen Lieferanten, Hinweis auf Tarifkalkulator.
- Peer-to-Peer-Stromweitergabe (an Nachbarn, Familie, Freunde).
- Neue Netzkostenverteilung zwischen Erzeugern und Verbrauchern (durch Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag).
- Finanzielle Anreize für systemdienliches Verhalten (flexibler Verbrauch, Speicher).
- Spitzenkappung (koordinierte Netzausbauplanung der Verteilernetze)
- Digitalisierungsschub: virtuelle Messpunkte, moderne Lastmessung, bidirektionales Laden.
- Rechtsrahmen für Power Purchase Agreements (PPA/ „Stromkaufvereinbarungen“), Direktleitungen und flexible Netzzugänge.
- Versorgungssicherheitsmechanismus bis 2030 verlängert.
Ersatz der Netznutzungsentgelte durch neuen Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag
Die bislang vorgesehenen Netznutzungsentgelte für Einspeiser werden durch den neuen Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB) ersetzt:
- Einspeiser leisten künftig einen laufenden Beitrag zur Strominfrastruktur. Dabei gibt es eine „Häuslbauer-Freigrenze“ (bis 20 kW). Erst für eine netzwirksame Einspeisung ab 20 kW werden für tatsächliche Einspeiseleistungen Beiträge verrechnet.
- Der Beitrag zur Strominfrastruktur darf im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 0,5 Euro pro MWh betragen (0,05 Cent pro kWh).
- Die genaue Ausgestaltung erfolgt durch eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Für jede Technologie werden Referenzanlagen definiert, an denen sich die Höhe orientiert. Sollte eine Anlage in einem Jahr mehr zahlen müssen als der festgelegte Jahresdurchschnitt, wird dieser Mehrbetrag im Folgejahr als Gutschrift angerechnet.
Spitzenkappung: Schutz für die Netze
Die Spitzenkappung begrenzt technische Maximalleistungen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Neu geregelt:
- Für Photovoltaik (PV): Leistungsreduktion auf 70 % der Anlagenleistung im Anlassfall (statt wie ursprünglich vorgesehen 60 %).
- Für Windkraft ab 1.1.2027 gilt: Leistungsreduktion auf max. 85 % der Anlagenleistung im Anlassfall, Begrenzung auf max. 1 % der Jahresenergieproduktion im Anlassfall (statt wie ursprünglich vorgesehen 2 %).
Sozialtarif
Der bestehende Sozialtarif soll von aktuell 240.000 auf rund 284.000 bezugsberechtigte Haushalte ausgeweitet werden. Der Netto-Strompreis wird hier auf 6 Cent gedeckelt; ein Mindestpension-Bezieher (m/w/d) könnte sich so rund 300 Euro jährlich ersparen. Für Sozialtarif-Bezieher, die an Energiegemeinschaften teilnehmen: EEG-Mengen werden nicht mehr auf das Verbrauchskontingent angerechnet.
Lob und Kritik von Verbänden
Etliche Verbände loben die neuen „Spielregeln“ des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, u.a. die systemsichere Integration der Erneuerbaren, die Digitalisierung des gesamten Stromsystems, den flexiblen Netzzugang, die Möglichkeit zur Spitzenkappung, setzen wichtige Impulse für Effizienz und ein besseres Kundenservice. Aber es gibt auch Kritik.
„Die Einigung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) modernisiert das Stromsystem und hat gewiss gute Aspekte, doch bei der Finanzierung des notwendigen Netzausbaus werden im Hinblick auf Verursachergerechtigkeit und Entlastungen für die Betriebe Chancen vertan“, sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Kritisch bewertet die WKÖ die gesetzliche Festlegung auf das Ziel der Klimaneutralität bereits 2040 anstatt 2050, wie auf EU-Ebene vorgesehen. Dies erhöhe den Kostendruck im Stromsystem, anstatt ihn zu dämpfen. Auch die Industriellen-Vereinigung sieht die Einzementierung des nationalen Sonderweges bei den Klimazielen mit der Verankerung der Klimaneutralität 2040 im ElWG äußerst kritisch. „Wir leisten uns in Österreich ein Gold Plating der europäischen Klimaziele von zehn Jahren mit allen damit verbundenen Mehrkosten für den Umbau des Energiesystems“, so Neumayer mit Blick auf die ohnedies angespannte wirtschaftliche Lage.
Die IG Holzkraft hält in einer Aussendung fest, dass der Versorgungsinfrastrukturbeitrag auch für Bestandsanlagen gilt und damit einen Eingriff in die bestehenden Rechtsverhältnisse bedeutet. Für Holzkraftwerke stelle diese neue Abgabe eine zusätzliche Belastung dar und verschärft die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage.
„Die Belastung für Erzeugungsanlagen freut uns nicht. Es wurde aber nun ein Mechanismus gefunden, der das Ausmaß der Belastung begrenzt und planbar macht. Was es am meisten braucht, sind stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in den Ausbau heimischer erneuerbarer Energiequellen, Netze und Speicher, um Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Preise langfristig zu sichern“, so Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.