Geld vom Staat für Kesseltausch und Sanierung : Heizungstausch-Förderung für 2026 kann beantragt werden

Blick in einen Pelletsbrenner

Für den Umstieg von einem fossilen Kesselsystem auf Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe (und Solarthermie) gibt es Geld vom Staat – die Förderung für 2026 kann ab sofort beantragt werden. 

- © HLK/ E. Herrmann

Für die thermisch-energetische Sanierung („Sanierungsbonus“) und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen („Kesseltausch“) stellt der Bund in Österreich ab 2026 jährlich maximal 360 Mio. Euro bereit. Insgesamt somit 1,8 Mrd. Euro laut Umweltförderungsgesetz (UFG) für die Jahre 2026 bis 2030. 
Endkunden können jetzt eine Kesseltausch-Förderung oder einen Sanierungsbonus beantragen, sollten sich aber VORHER genau informieren (z. B. ist ein Energieberatungsprotokoll bei der Registrierung zur Heizungsförderung vorzulegen).

Was gefördert wird

Die neuen Förderungen gelten österreichweit, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen.
Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets) und Wärmepumpen. Auch Solarthermie-Anlagen werden gefördert, wenn diese mind. 6 m² Kollektorfläche aufweisen und gleichzeitig mit der neuen förderungsfähigen Heizung installiert werden. Folgende Förderhöhen gibt es bei Ersatz eines fossilen Heizsystems:

  • Nah- und Fernwärme: 6.500 Euro
  • Wärmepumpe (Luft-/Wasser, Wasser-/Wasser, Sole-/Wasser): 7.500 Euro (EHPA-Gütesiegel, Kältemittel mit GWP-Wert von max. 750 bis 31.12.2026 = -20 % Förderung/ volle Förderung mit GWP 150; ab 1.1.2027 GWP 150 Pflicht/  maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems 55° C)
  • Holzzentralheizung (Pellets/ Hackgut/ Stückgut): 8.500 Euro [für Holzheizungen die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %]
  • Bonus thermische Solaranlage: + 2.500 Euro
  • Bonus Tiefenbohrung bzw. Brunnen (nur bei Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen): +5.000 Euro

Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist bei der Registrierung zur Förderung vorzulegen (d. h. man muss evtl. erst eine Energieberatung in Anspruch nehmen, sofern noch nicht geschehen). Anträge und Registrierungen können solange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026. Alle relevanten Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung und Antragstellung findet man unter www.sanierungsoffensive.gv.at.