Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz : Finanzielle Mehrbelastung durch Förderung für Grünes Gas?

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Die Betreiber der Strom- und Gas-Verteilernetze seien grundsätzlich für das bevorstehende Gesetz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EAG). Im Detail könnte der aktuelle Entwurf bei der Umsetzung aber zu Problemen führen – etwa zu hohen Mehrkosten für die Konsumenten. Davor warnte der Geschäftsführer der Wiener Netze, Thomas Maderbacher gemeinsam mit der Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 11. Mai 2021. „Das EAG ist ein wichtiger Baustein der Energiewende“, so Ederer, „es ist uns aber wichtig, dass dabei neben dem Klimaschutz auch zwei andere Ziele im Auge behalten werden müssen, nämlich die Versorgungssicherheit und die soziale Verträglichkeit. Eine unnötige Mehrbelastung der Bezieher von Gas und Strom muss unbedingt vermieden werden.“

Klare Regeln für Energiegemeinschaften gefordert

Wenn die derzeitigen Regeln für Energiegemeinschaften unverändert Gesetz werden, könnten daraus höhere Netzkosten entstehen. Bislang könnte ein einzelner Stromkunde nämlich in beliebig vielen Energiegemeinschaften Mitglied werden. Auch die Zahl der Mitglieder einer solchen Gemeinschaft ist nicht limitiert. Es werde also bei den Netzbetreibern liegen, den wechselseitigen Bezug von Strom unter diesen Haushalten zu messen und abzurechnen. „Das wird ab einer gewissen Anzahl unübersehbar komplex“, sagt Maderbacher, „weil es auch keine Regeln für die serielle Bearbeitung gibt. Man kann die eine Gemeinschaft erst abrechnen, wenn die Zuteilungen aus einer anderen fertiggestellt wurden. Wenn die Energiegemeinschaft nicht nur lokal organisiert ist, sind noch dazu mehrere Netzbetreiber involviert.“

Viele Mess- und Rechenoperationen haben dementsprechend ihren Preis und die Netzgebühren (die Teil des Strompreises sind) würden unweigerlich massiv ansteigen. Zudem müsste die nötige IT für derart komplexe Abrechnungsvorgänge erst noch aufgebaut werden, was die Einführung von Energiegemeinschaften verzögern würde. Maderbacher forderte daher: „Das Gesetz sollte klarstellen, dass ein Stromkunde immer nur bei einer Energiegemeinschaft Mitglied sein kann. Alles andere kostet nur Geld und bringt dem Klimaschutz keinerlei Vorteile.“

Notfalls Netze abregeln

Mit der steigenden Anzahl an kleinen und mittelgroßen Erzeugungsanlagen von Ökostrom wird auch die Netzstabilität zusehends zu einer Herausforderung. Damit die Netze bei Überlastung nicht zusammenbrechen, haben die Netzbetreiber das Recht, Leistungsspitzen abzuregeln. Das heißt, dass Strom nicht ins Netz geliefert werden kann, obwohl er gerade – bei heftigem Wind oder besonders strahlendem Sonnenschein – im Übermaß zur Verfügung steht. Die Regierung plant, dieses Abregeln mit maximal 1 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung zu beschränken.

Das könnte im Ernstfall aber zu wenig sein, mahnt Maderbacher: „Viel sinnvoller wäre es, nicht die Menge zu regeln, sondern wie in Deutschland einen Prozentsatz der maximalen Leistung zu definieren.“ Andernfalls müsste die Kapazität der Netze massiv ausgebaut werden, damit auch seltene Leistungsspitzen bewältigt werden können, was hohe Kosten verursachen würde. Kosten, die vermeidbar seien, wie Maderbacher betont: „Wenn die Netzbetreiber die Möglichkeit haben, bei Bedarf 25-30 Prozent der maximalen Leistung abzuregeln, dann gehen den Erzeugern nur 3-5 Prozent der produzierten Jahresmenge verloren – aber die Netze können insgesamt wesentlich mehr Energie aufnehmen.“

Wer fördert Grünes Gas?

Das Urteil „gut gemeint, aber…“ treffe auch auf die geplante Förderung für die Produktion von Gas aus erneuerbaren Quellen zu, wie Maderbacher erläutert. Die Netzbetreiber würden es zwar begrüßen, dass Grünes Gas ein Bestandteil der Klimastrategie sei. Sie lehnen es aber ab, dass die Produktion von Wasserstoff und Biomethan über einen Zuschlag zu den Netzgebühren (analog zum Ökostrom) gefördert werden soll. „Damit würden diese Gebühren massiv in die Höhe schnellen“, so Maderbacher. Die Regierungspläne würden zudem vorsehen, dass Grünes Gas in Zukunft vordergründig für gewerbliche und industrielle Zwecke verwendet wird – und nicht für die Heizung und Warmwasserbereitung von Privathaushalten. „Es ist nicht einzusehen, dass die Netzkunden für die Produktion von Gas bezahlen, das später gar nicht zu ihnen gelangt,“ sagt Maderbacher.