Erneuerbaren Ausbau Gesetz : EAG ist beschlossen – Startschuss für die Energiewende
Laut Regierungsangaben ist durch den Beschluss des EAG eine Einsparwirkung von rund 9 Millionen Tonnen CO2 verbunden. Das entspricht mehr als 10 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Österreichs von rund 80 Millionen Tonnen CO2 (2019). Jetzt steht vor allem der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf dem Plan.
Ausbaupläne für Erneuerbare
Geplant ist ein Ausbau von erneuerbaren Energien wie Windenergie, Wasserkraft, Sonnenenergie, Biomasse und Biogas von in Summe 27 TWh, wobei der Fokus auf Wind- und Sonnenenergie liegt. Zum Vergleich: Derzeit produziert Österreich etwa 55 TWh an erneuerbaren Energien. Dieser massive Ausbau in weniger als zehn Jahren mache deutlich, dass klare Zonierungen (Eignungs- und Ausschlussflächen) und strenge Naturschutzprüfungen unerlässlich sind, um die Naturverträglichkeit zu gewährleisten, heißt es von der Umweltschutzorganisation Global 2000. Neben der Bundesregierung seien hier auch die Bundesländer und Netzbetreiber gefordert, entsprechende Schritte zu setzen.
Strom- und Gaserzeugung aus fester Biomasse
Kürzlich forderte die Biomasse-Branche noch Nachbesserungen beim EAG, nun werden wieder mildere Töne angestimmt: „Die Bioenergie-Branche ist zuversichtlich, dass es mit dem heute beschlossenen EAG zu einem Zubau bei der Strom- und Gaserzeugung aus fester Biomasse kommen wird. In einigen Teilbereichen konnten in letzter Minute trotz massiven Druckes der Industrie noch Verbesserungen erzielt werden. Das volle Potenzial der Bioenergie spiegelt sich in den nun festgelegten ‚Mindest-Zubau-Kontingenten‘ jedoch nicht wieder“, so Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes. Erstmals gibt es im EAG ein eigenes Kontingent für Mikro-KWK-Anlagen für feste Biomasse. Holzgas soll eine wesentliche Rolle bei der Produktion von erneuerbarem Gas spielen. Und auch der Weiterbetrieb von Bestands-Anlagen konnte weitgehend abgesichert werden. „Unser Dank gilt Bauernbund-Präsident Georg Strasser, Frau Energieministerin Leonore Gewessler und Frau Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sowie Klubobmann August Wöginger und Klubobfrau Sigi Maurer, die in letzter Minute einen Kompromiss geschmiedet haben, der die Interessen von Klima- und Umweltschutz, Rohstoffproduktion und Holzwirtschaft in vielen Bereichen vereinen konnte. Ernüchternd war einmal mehr die Positionierung der Industrievertreter, die sich mit Vorschlägen zu staatlich verordneten Rohstofflenkungsmaßnahmen und einer Streichung des Kleinanlagenkontingents letztlich nicht durchsetzen konnten, aber viele für die Branche wichtige Detailanpassungen verhindert haben.“
Details für Holzkraftwerke
Der Anlagenbestand soll erhalten und um Neuanlagen ergänzt werden. Dadurch soll die Stromproduktion aus fester Biomasse von aktuell 1,6 TWh auf etwa 2,6 TWh ausgebaut werden. Die Vergütungsdauer für Alt- und Neuanlagen wurde auf 30 Jahre erhöht. Neu- und Bestands-Anlagen müssen strenge Effizienzvorgaben erfüllen, die mit dem erforderlichen Augenmaß festgesetzt werden. Erstmals gibt es auch eine optionale Investitionsförderung für Mikro-KWK-Anlagen unter 50 KWel, die das neue Förderinstrument der Marktprämien ergänzen. Holzkraftwerke, die mit Investitionsförderungen oder mit Marktprämie gefördert werden, können im vollen Umfang an Energiegemeinschaften teilnehmen. Holzgas wird für die Grüngasproduktion anerkannt und erhält ebenfalls Investitionsförderungen. Die Ausbaukontingente wurden im Vergleich zum bestehenden Ökostromgesetz deutlich erhöht, so sollen Anlagen im Ausmaß von mindestens 17 MWel jährlich neu errichtet werden. Knapp 10 MW davon im Kleinanlagenbereich unter 500 KWel.
Photovoltaik-Branche steht vor Herkules-Aufgabe
Erfreulich sei, dass wieder größere PV-Projekte umgesetzt werden können, alternative Flächen genutzt werden sollen und bestehende Anlagen erweitert werden können, heißt es von Photovoltaik Austria. Außerdem werden Erleichterungen für Kleinanlagen im Bereich des Netzanschlusses geschaffen und Planbarkeit über pauschalierte Netzzutrittskosten ermöglicht. Und die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -nutzung soll auch für Stromnutzer/innen außerhalb des Gebäudes ermöglicht werden. Nun bleibe zu hoffen, dass neue Verordnungen rasch vorliegen und Rahmenbedingungen weiter verbessert würden. Im Jahr 2020 wurden zwar so viele PV-Anlagen errichtet, wie noch nie zuvor, bis 2030 habe die Photovoltaik-Branche im Vergleich zu anderen erneuerbaren Stromtechnologien aber den größten Zubau vor sich. Schließlich soll das EAG die aktuell installierte PV-Leistung bis dahin versiebenfachen. „Wichtig ist nun, dass über Verordnungen rasch weitere Details festgelegt werden und jene Gesetzesteile, die keine Freigabe der Europäischen Kommission benötigen, ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten können, um keine weitere Zeit zu verlieren“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic.
Windkraft-Ausbau kann fortgesetzt werden
Auch die Windbranche ist über den Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) erfreut: „Damit kann die Windparkplanung, die jetzt eineinhalb Jahre stillgestanden ist, wieder aufgenommen werden“, freut sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Um das Regierungsziel, die Windstromproduktion um 10 TWh zu steigern, erreichen zu können, wird der Ausbau aber mehr als 400 MW pro Jahr betragen müssen“, so Moidl weiter. Schließlich müsse man in den kommenden zehn Jahren auch alte Anlagen ersetzen. Um diese 10 TWh Windstrom 2030 zusätzlich produzieren zu können, hätte es einen Zubau von 500 MW über zehn Jahre bedurft. Mit dem beschlossenen Gesetz würden aber lediglich mindestens 400 MW Windkraftausbau jährlich ermöglicht. So würden bis 2030 nur 3.200 MW anstatt der benötigten 5.000 MW Windkraftleistung errichtet werden können.
E-Control sieht Wettbewerbselemente als wichtige Bausteine des EAG
Die Einigung zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird auch von der Regulierungsbehörde E-Control begrüßt. „Wir freuen uns, dass es hier nach langen Verhandlungen zu einem positiven Abschluss kommt. Das EAG stellt ganz klar eine entscheidende Weichenstellung für die Energieversorgung der Zukunft dar“, betont Alfons Haber, Vorstand der E-Control. Die CO2-Ziele und ganz besonders auch das Ziel, bis 2030 eine Stromversorgung zu realisieren, die zu 100 Prozent aus Erneuerbaren stammt, würden nachhaltige und stabile Rahmenbedingungen brauchen, die dieses Gesetz nun biete. Zudem müsse der Wettbewerb am Markt nun angekurbelt werden: „Wichtige Bausteine des Gesetzes sind aus Sicht der E-Control die Einführung von Markt- und Wettbewerbselementen in die Vergabe von Förderung und der Vermarktung von Ökostrom. Damit besteht die Chance, Fördermittel effizienter zu nutzen und Wettbewerb bei der Erzeugung zu forcieren.“, ist E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch überzeugt. Und er betont: „Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes sind die Energiegemeinschaften. Damit wird die Transformation der Energieversorgung zu einem Projekt der ganzen Bevölkerung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat damit die Chance, aktiv und transparent an der Energiewende teilzunehmen. Und wir erwarten hier auch wichtige Impulse für den Wettbewerb.“
Netzanschluss wird erleichtert
Auch bei den Netzanschlüssen gibt es Neuerungen. So wird der Netzanschluss an das Verteilernetz für bestimmte Erzeugungsanlagen erleichtert und über das pauschale Netzzutrittsentgelt Österreichweit harmonisiert. Das heißt, Stromerzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien können künftig einfacher angeschlossen werden und werden auch tariflich begünstigt.
Jetzt sind die Länder gefordert
Die jeweiligen Branchenvertreter sind in einem Punkt einig: Mit dem Beschluss des EAG sind jetzt die Bundesländer am Zug. Nachdem der Plan die Energiewende in Österreich voranzutreiben nun endlich zu Papier gebracht wurde, muss er jetzt rasch in die Tat umgesetzt werden. Denn Gesetzesbestimmungen allein können noch keinen nachhaltigen Ausbau von Erneuerbaren gewährleisten.