E-Control : Ab 2023 kommt Gaskennzeichnung

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Beim Strom erhalten Endkunden schon Auskunft darüber, woher er kommt bzw. wie er erzeugt wird. Ab 2023 gilt das auch für Gas in Österreich; vorerst wird vor allem die (inländische) Herkunft erneuerbarer Gase deklariert sein.

- © HLK/E. Herrmann

Ab dem kommenden Jahr sind alle Gaslieferanten dazu verpflichtet, Auskunft über die Herkunft ihres Gases zu erteilen. Österreich ist damit Vorreiter in Europa. Natürlich sind wir mit der Gaskennzeichnung erst am Beginn, und das System ist in Umfang und Detailgrad noch nicht mit der Stromkennzeichnung zu vergleichen. Das Interesse daran ist aber bereits sehr groß“, freut sich Alfons Haber, Vorstand der E-Control.

Herkunftsnachweise als Grundlage

Als Grundlage für die Gaskennzeichnung dienen wie beim Strom sogenannte Herkunftsnachweise. Beim Strom ist den Endkunden (m/w/d) mit den Abrechnungen seitens des jeweiligen Versorgers u. a. mitzuteilen, wie hoch der Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix im vorangegangenen Jahr war (und woher diese stammen). Beim Gas soll es ab 2023 nun ähnlich gehandhabt werden. Die E-Control ist auf Basis der europäischen und nationalen Gesetzgebung die zuständige Behörde sowohl für die Ausstellung und Überwachung sowohl der Nachweise wie auch der Gaskennzeichnung –sie wird die Herkunftsnachweisdatenbank betreiben und ist dazu verpflichtet einen jährlichen Bericht zu veröffentlichen.
Der Fokus liegt zunächst auf erneuerbaren Gasen, da die Verfügbarkeit von Nachweisen für fossiles Gas nicht vorhanden ist“, erklärt dazu Alfons Haber.
Im Unterschied zur Stromkennzeichnung wird also die Ausweisung von Gas unbekannter Herkunft möglich sein. Der Grund dafür sind die derzeit geringen Mengen an verfügbaren Herkunftsnachweisen. Diese können nur für die inländische Produktion ausgestellt werden. Der Großteil des Erdgases wird jedoch importiert.
Mit den Regelungen zur Ausstellung von Nachweisen und der Gaskennzeichnung wird die Grundlage für einen zukünftigen europäischen Markt für Nachweise geschaffen.
Nur wenige Länder – wie beispielswiese die Niederlande – haben bisher die europäischen Anforderungen für eine Gaskennzeichnung umgesetzt. Dies wäre aber dringend notwendig, um einen ähnlich liquiden Markt wie im Strombereich zu entwickeln“, betont Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der E-Control.

Bescheidene Erwartungshaltung

Die Erwartungshaltung für die erste Periode der Gaskennzeichnung ist noch bescheiden. „Man darf sich in einem ersten Schritt nicht das Niveau wie bei der Stromkennzeichnung erwarten. Es werden zunächst wohl nur ein paar spezifische Produkte sein, die mit Nachweisen belegt werden. Für vollumfängliche Kennzeichnungen stehen noch nicht ausreichend Nachweise zur Verfügung. Wir gehen aber davon aus, dass sich das System natürlich weiterentwickeln wird“, ist Wolfgang Urbantschitsch überzeugt.
Die E-Control garantiert auf jeden Fall ein transparentes und betrugssicheres System, damit sich in Zukunft ein vertrauenswürdiger und liquider Markt auch im Bereich der erneuerbaren Gase entwickeln kann, liest man in der Aussendung.