Energiepreise : Stromkostenbremse für gewerbliche Haushalte
Mit der Stromkostenbremse der Bundesregierung, die am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, sollen Haushalte bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützt werden. Einige Gewerbetreibende, die ihren Hauptwohnsitz am Betriebsstandort haben, beziehen sowohl ihren Betriebs- als auch ihren Haushaltsstrom über einen einzigen Stromzähler mit dem Lastprofil "Gewerbe". Um auch sie zu unterstützen, wurde mit der Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) eine ergänzende Regelung zur allgemeinen Stromkostenbremse für Privatpersonen eingeführt. Ab heute (17.04.23) können betroffene Gewerbetreibende einen Antrag auf Gewährung der Stromkostenbremse stellen. Die Entlastung beträgt durchschnittlich 500 Euro.
Zuschuss ab dem 1. Juni 2023
Die Anträge können ab dem 17. April 2023 bis spätestens zum 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden. Sind die Voraussetzungen für die Stromkostenbremse erfüllt und wird der Antrag bewilligt, wird der Zuschuss ab dem 1. Juni 2023 automatisch auf der Stromrechnung für die nächsten 19 Monate berücksichtigt. Haushalte mit mehr als drei Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind, erhalten zusätzlich einen Zuschlag pro Person, für den kein gesonderter Antrag erforderlich ist. Eine Doppelförderung durch die Stromkostenbremse für Privatpersonen und die Stromkostenbremse für Gewerbetreibende mit nur einem Stromzähler nach SKZG ist ebenso ausgeschlossen wie eine zusätzliche Förderung durch den Energiekostenzuschuss oder das Pauschalierungsmodell für Kleinunternehmen.
Nähere Informationen finden Sie hier: http://bit.ly/419LWr3