Patentstreit : Belparts/Gampper gewinnt gegen Belimo

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Die Gampper GmbH ist ein Mitglied der Afriso-Gruppe und ein Exklusiv-Vertriebspartner der seit 1. Jänner 2021 ebenfalls zur Gruppe zugehörigen Belparts N.V. im deutschsprachigen Raum. Die Unternehmensgruppe befand sich in einem Patentrechtstreit mit dem Unternehmen Belimo, welcher nun zu ihren Gunsten ausging. Der Beschluss der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts zum Patent EP 2307938 B2 bestätigt die Ansprüche des Sachpatents von 2008. Konkret drehte sich der Patentstreit um den elektronischen druckunabhängigen 6-Wege-Regelkugelhahn mit integrierter Ultraschall-Messeinheit zur Messung und Einstellung von Heiz- und Kühldecken.

Rechtsmängelfreiheit vom Hersteller fordern

Für TGA- und MSR-Planer sowie das installierende Fachhandwerk ergibt sich aus dem Urteil eine rechtsverbindliche Konsequenz. Wenn die Merkmale gemäß des europäischen Patents 2307938 B2 verwendet werden, können gewerbliche Endkunden dazu aufgefordert werden, bereits verbaute patentrechtlich geschützte Heizungs- und Kühlsysteme mindestens teilweise auszubauen und zu vernichten.

Um sich davor zu schützen, sollte vor der Verwendung der Technologie eine Rechtsmängelfreiheit von einem Hersteller abgefordert werden. Diese "Rechtsmängelfreiheit gegenüber Dritten“ sollte bereits im Angebot vom Produkthersteller bzw. Nutzer der Technologie mit angefordert werden. Sie bestätigt, dass gegenüber dem Nutzer keine Rechte Dritter bestehen. Stellt ein Hersteller widerrechtlich die Rechtsmängelfreiheit aus, wird dieser damit entsprechend schadenersatzpflichtig und nicht der Nutzer.

Eine Kopie des Urteils mit einer genauen Beschreibung der Patentansprüche ist einsehbar unter www.gampper.de

Was Patentschutz bedeutet

Patentschutz wird für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik vergeben. Ohne der Zustimmung des Patentinhabers ist es Dritten verboten, das patentierte Erzeugnis oder Verfahren anzuwenden, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. In erster Linie schützt ein Patent also Produkte und Verfahren vor der Nachahmung. Für eine begrenzte Zeit -bis maximal zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag - ist die Konkurrenz von der Verwendung der Erfindung ausgeschlossen, wenn die jeweiligen Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung entrichtet werden.

Zur Vermeidung von Patentverletzungen rät Gampper, vor der Produktion von Geräten und der Verfahrensnutzung Recherchen des Standes der Technik durchführen zu lassen oder selbst durchzuführen. Vorsätzlich vorgenommene Patentverletzungen können nach deutschem Patentrecht auch mit Gefängnisstrafen verfolgt werden. Diese ersetzen jedoch nicht die Schadensansprüche, diese können noch zusätzlich entstehen.