Energiekosten : EVN-Kunden erhalten Geld zurück

© EVN

Mehrere hunderttausend Kunden des niederösterreichischen Energieversorgers EVN bekommen nach einer außergerichtlichen Einigung mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Streit um eine Preiserhöhungsklausel eine Gutschrift im EVN-Bonusprogramm bzw. alternativ kleine Geldbeträge in bar zurück. In Summe geht es um einen einstelligen Millionen-Euro-Betrag, so die EVN am Donnerstag zur APA.

Von der Refundierung können mehr als 450.000 EVN-Kunden profitieren, das ist gut die Hälfte der heimischen Energieabnehmer des börsennotierten Unternehmens. Bei der EVN rechnet man nicht damit, dass alle Ansprüche auch tatsächlich geltend gemacht werden. Über das Programm können etwa energiesparende Elektrogeräte gekauft werden. Die Punkte können aber auch beim Kauf regionaler Ab-Hof-Produkte oder bei ausgewählten Dienstleistern eingelöst werden.

Der Einigung gemäß können betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch nun in der Regel mit einer Kompensation von jeweils 30 Euro für Strom und Gas rechnen, erklärten VKI und EVN in einer gemeinsamen Aussendung. Die Kosten seien im Rahmen des Bonusprogramms in der Bilanz berücksichtigt, hieß es seitens des Versorgers auf APA-Anfrage.

Langer Rechtsstreit wegen Preisanpassung

Vorangegangen ist ein mehrjähriger Rechtsstreit zwischen VKI und EVN, der 2019 beim Obersten Gerichtshof (OGH) landete. Der OGH erklärte im Herbst eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig, die aus Sicht des VKI eine unbeschränkte Preisänderungsmöglichkeit vorgesehen hat. Mit der OGH-Entscheidung fiel bei bestimmten Tarifen die Grundlage für vergangene Preiserhöhung jedoch weg. Betroffen war vor allem die letzte Preiserhöhung bei vielen Optima-Tarifen am 1. Oktober 2018, es ging aber auch um Preisanpassungen bereits per 1. Dezember 2016 bei Optima-Eco-Float-Tarifen. Einen Geldersatz gibt es auch für Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der EVN mehr haben.

Obwohl der OGH keine Entscheidung über einen Rückzahlungsanspruch getroffenen habe, setze die EVN mit dem Bonuspunkteprogramm auf attraktive Einlösemöglichkeiten, so EVN-Energievertrieb-Geschäftsführer Jörg Sollfelner. Die allgemeinen Bedingungen habe die EVN ja bereits geändert. Die mit dem VKI nun getroffene Lösung bringe nun für die EVN Rechtssicherheit für die Vergangenheit, so das Unternehmen. (APA/Red)