In Großbritannien sollen Hacker die Verbrauchsdaten von Privatkunden bereits nutzen und an Unternehmen weiterleiten, damit diese personalisierte Kundenprofile erstellen können. Peter Hense hält es für möglich, dass sich auch Netzbetreiber diesen Vorteil herausnehmen: „Die Betreiber können durch die Daten aus dem Smart Meter genaue Verbrauchsprofile erstellen und dem Kunden damit personalisierte Energietarife anbieten. Dabei handelt es sich um einen rechtlichen Grenzfall, denn die Daten einzelner Wohneinheiten müssen grundsätzlich anonymisiert werden.“ Der Netzbetreiber darf zwar zu Abrechnungszwecken auf die Daten zugreifen, sie jedoch nicht weiter verwenden – aber er könnte.
Die E-Control hat beim Thema Datenschutz jedoch keinerlei Bedenken: „Mit diesen Daten lässt sich nichts nachweisen“, meint Vorstand Walter Boltz. „Die Daten werden zwar im Viertelstundentakt im Zähler selbst erhoben, aus dem Gerät ausgelesen und an den Kunden übermittelt werden sie aber nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Sollte es keine Zustimmung zur Auslesung dieser Werte geben, werden diese im Smart Meter wieder überschrieben und verlassen daher den Smart Meter gar nicht.“ Über den Datenschutz bei Smart Meter wurde mit den zuständigen Experten und Institutionen lange diskutiert, weitere Verbesserungen seien zuletzt mit einer Gesetzesänderung des Elektrizitätsgesetzes ElWOG im Sommer erfolgt, heißt es seitens der E-Control. „Jeder Konsument kann sich darauf verlassen, dass die durch Smart Meter erhobenen Kundendaten den strengen österreichischen Datenschutzbestimmungen unterliegen“, betont Walter Boltz.
Die österreichischen Datenschutzbestimmungen schützen jedoch nicht vor Hacker-Angriffen. Werden Daten manipuliert oder wird die Integrität der Daten verletzt, haftet derjenige, der den Smart Meter zur Verfügung stellt. „Als Kunde habe ich keinen Zugriff auf das System an sich, deshalb liegt jegliche Verantwortung beim Betreiber. Dieser ist für alle Schritte von der Datenerhebung bis zur Datenlöschung verantwortlich. Bei Verstößen kann es zu Unterlassungs- und Löschungsansprüchen kommen“, erklärt Hense. Große Sorge bereiten dem Datenschutz-Experten die Smart Meter derzeit aber noch nicht, da sie für Hacker wahrscheinlich nicht nützlich genug sind. „Es gibt besorgniserregendere Technologien“, sagt Peter Hense abschließend.