Mit fossilem Gas betriebene Heizungen dürfen künftig nicht mehr in Neubauten eingebaut werden. Ebenso unzulässig ist die Errichtung einer oder mehrerer Anlagen zum Anschluss an Fernwärme, die nicht qualitätsgesichert ist. Der Bundesrat hat am 15.02.2024 das EWG mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit genehmigt.