Interview : Was bringt der Entwurf der neuen F-Gase-Verordnung?

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Standen im Interview Rede und Antwort (v. l.): MMst. DI Harald Erös (ÖGKT), MMst. Heinz Höfler (LIM-Stv. NÖ und Arbeitsausschuss Klima/Kälte BI der Mechatroniker), Ing. Mst. Andreas Klaudus (ÖGKT).

- © HLK/E. Herrmann

Die EU will Europa (mit dem GreenDeal) bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen, um die Erderwärmung zu begrenzen. Das Zwischenziel sieht eine Senkung der Netto-Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % (gegenüber 1990) vor. Aber nicht nur das Klimaschutzübereinkommen von Paris, sondern auch das Kigali-Abkommen (globaler HFKW-Ausstieg) und das Montrealer-Abkommen (Verbot von Stoffen, die zum Ozonschicht-Abbau führen) sollen von der EU eingehalten werden.

Viele Kältemittel, die weltweit in Klima-, Kälte- und Wärmepumpen-Anlagen eingesetzt werden, haben ein hohes Treibhausgas-Potenzial (Global Warming Potential: GWP). Der GWP-Wert mancher Kältemittel kann mitunter tausendfach stärker wirken als Kohlenstoffdioxid (CO2), wenn diese in die Atmosphäre entweichen würden.
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) wurde erlassen, um den Anstieg der F-Gase-Emissionen umzukehren.

Die F-Gase-Verordnung von 2014 hat tatsächlich zu einer Trendwende bei den F-Gase-Emissionen geführt. Seit 2015 sind diese rückläufig, konstatiert die EU-Kommission. Außerdem ging das Angebot an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) auf dem EU-Markt zwischen 2015 und 2019 in metrischen Tonnen um 37 % und in Tonnen CO2-Äquivalent um 47 % zurück.

Allerdings wurde auch erkannt, dass die F-Gase-VO verbesserungsfähig wäre/ist. Deshalb legte die Europäische Kommission am 05. April 2022 den Entwurf einer neuen F-Gase-Verordnung vor, die Verschärfungen für die gesamte Klima-Kälte-Wärmepumpen-Branche und alle Betreiber mit sich brächte, wenn diese so direkt umgesetzt werden würde. Darüber sprach HLK-Chefredakteur Eberhard Herrmann mit drei profunden Fachleuten:

  • MMst. Heinz Höfler, Landesinnungsmeister-Stv. Niederösterreich der Mechatroniker und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Kälte- und Klimatechnik in der Bundesinnung der Mechatroniker
  • MMst. DI Harald Erös, Vorstandsvorsitzender der ÖGKT (Österreichische Gesellschaft der Kältetechnik)
  • Ing. Mst. Andreas Klaudus, Geschäftsführer ÖGKT

    Im April 2022 ist der Entwurf einer neuen F-Gase-Verordnung erschienen. Welche Punkte treffen die Branche besonders?

    Erös: Wichtig ist festzuhalten, dass es sich um einen Entwurf zur Überarbeitung der F-Gase-Verordnung handelt; die EU sammelt dazu noch Einsprüche bzw. Abänderungswünsche der Mitgliedsstaaten bzw. von Interessenträgern, die dann eventuell noch einfließen. Die tatsächliche neue F-Gase-Verordnung wird aller Voraussicht nach im ersten Halbjahr 2023 beschlossen und 2024 Inkrafttreten. Es könnte also sein, dass dann etwaige Änderungen bereits ab 2024 gelten.
    Fünf Punkte sind beim Entwurf zur überarbeiteten F-Gase-Verordnung ganz wesentlich:

    1. Das Phase-Down-Szenario für Kältemittelmengen soll angepasst bzw. verschärft werden
    2. Es sind neue Verbote für das Inverkehrbringen von neuen Kälteanlagen, Klimaanlagen und Brandschutzeinrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen vorgesehen
    3. Es sollen Anforderungen hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung von Fachleuten sowie von Personen-Zertifikaten kommen
    4. HFO-Kältemittel (wie z. B. R-1234yz, R-1234ze, R-1233zd) werden damit geregelt – Dichtheitsprüfung von Anlagen, Führung von Aufzeichnungen, KM-Rückgewinnung
    5. Die Überwachung und Berichterstattung zu den Kältemittel-Mengen soll verbessert werden

    Der Entwurf der neuen F-Gase-Verordnung der EU enthält jede Menge neuer Auflagen in punkto Kältemittel parat – bis 2023 werden noch Einsprüche gesammelt.

    - © HLK/E. Herrmann

    Inwieweit soll das Phase-Down-Szenario für Kältemittelmengen laut neuer F-Gase-VO verschärft werden?

    Erös: Schon bisher wurden die Kältemittelmengen, die in der EU in Verkehr gebracht werden durften, sukzessive reduziert. Das neue Phase-Down-Szenario sieht vor, dass bereits ab 2024 neue Werte gelten sollen, wo statt bisher 31 % nun auf rund 24 % Kältemittelmenge reduziert werden soll. Spannend wird es ab dem Jahr 2028 – da hatten wir ein Reduktionsszenario von bisher 24 %; das soll laut neuem F-Gas-VO-Entwurf aber auf 10 % geändert werden. Und im Jahr 2030 sollen die Kältemittelmengen von bisher 21 % auf knapp über 5 % reduziert werden! (Anm. d. Red.: siehe auch Grafik).

    Der Entwurf der neuen F-Gase-Verordnung der EU sieht u. a. eine gravierende Verschärfung des Kältemittel-Phase Downs bereits ab 2024 vor (blau: bestehend; rot: neu) und auch sukzessive Beschränkungen nach 2030.

    - © ÖGKT

    Glauben Sie, dass dieses heftige Reduktions-Szenario realistisch umgesetzt werden könnte?

    Höfler: Ich gehe davon aus, dass das neue Kältemittelmengen-Reduktionsszenario so kommen könnte, wenn gewisse Probleme aus dem Weg geräumt werden würden.

    Klaudus: Der Kälte-Klima-Fachbetrieb kauft vor allem das ein, was der Großhandel bietet bzw. die jeweiligen Hersteller produzieren. Die Hersteller produzieren das, von dem sie meinen, dass es zukunftsträchtig ist. Aber was ist zukunftsfähig - sind es A2L-Lösungen, sind es nur noch Anwendungen für natürliche Kältemittel? Das kann derzeit keiner genau und mit Gewissheit beantworten. Viele sind da relativ vorsichtig. Zumal man ja auch bedenken muss, dass z. B. Wärmepumpen-Hersteller viel Geld in Entwicklungskosten investierten, die erst verdient werden müssen.

    Durch das neue Kältemittel-Phase-Down-Szenario wären diese mitunter schon wieder gezwungen, massiv zu investieren. Das könnte aus meiner Sicht einen Hemmschuh darstellen, genauso wie die langen Lieferzeiten oder Produktionsausfälle bei manchen Produkten. Außerdem stellt auch die aktuelle rechtliche Lage in Österreich ein gewisses Problem dar.

    Welche rechtliche Lage stellt beim Kältemittel-Phase-Down-Szenario in Österreich ein Problem dar?

    Klaudus: In Österreich gibt es aktuell keine klare Rechtslage bei der Installation und Aufstellung von Kälte-/Klimatechnik-/Wärmepumpen-Anlagen, die genau regelt, wie mit Kältemitteln, die in irgendeiner Form brennbar sind (A2L, A3), umzugehen ist. Die Rechtsunsicherheit, die durch die derzeitige Kälteanlagen-Verordnung (KAV) gegeben ist, müsste beendet werden. Die aktuelle KAV kennt nämlich gar keine A2L-Kältemittel bzw. -Anlagen, sondern handhabt sie, als wären diese stark brennbare Kältemittel, wie z. B. Propan. Demnach dürfen im Personenaufenthaltsbereich keine Anlagen mit brennbaren Kältemitteln der Gruppe 2 oder 3 installiert werden (wo A2L reinfällt). Es dreht sich vor allem um den ArbeitnehmerInnen-Schutz. Dieses übergeordnete Schutzziel sollte für alle angewendet werden. Hier wäre/ist dringender Handlungsbedarf gegeben, vor allem bei gewerblichen Anwendungen, damit sich jeder daran halten kann.
    Höfler
    : Das führt dazu, dass z. B. ein kleines Kaffeehaus, das den Gästeaufenthaltsbereich mit einer R32-Klimaanlage temperieren möchte, keine Genehmigung erhalten wird. Der Private ein Stockwerk höher, bekäme eine R32-Klimaanlage problemlos installiert. Man könnte im Keller unter bestimmten Bedingungen sogar eine Ammoniak-Kälteanlage einbauen und bekäme diese Anlage legal integriert. Aber beim Gewerbebetrieb, bei dem der ArbeitnehmerInnen-Schutz zum Tragen kommt, darf diese R32-Anlage nicht installiert werden.

    Auch die Rechtslage bei Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln, die in Zukunft verstärkt bei Privaten installiert werden, ist derzeit nicht ganz klar.

    Erös: Klar ist auf jeden Fall ein zentraler Punkt – das Thema Aus- und Weiterbildung von Fachleuten wird noch viel wichtiger.

    Wenn die F-Gase-VO-neu ohne Abänderung 2024 gelten sollte, müssten ja bis dahin alle Fachleute in Europa schon entsprechend geschult sein – oder irre ich mich da?

    Höfler: Wenn sich nichts ändert, dann Ja. Wir müssen jetzt an die nahe Zukunft denken. Rein rechtlich dürfen Kälte-Klimatechniker auch mit brennbaren Kältemitteln agieren bzw. einen Kompressor tauschen. Aber es ist wie beim Auto-Führerschein: Ihn zu besitzen bedeutet noch nicht, dass man über ausreichend Alltagspraxis verfügt. Jeder Geschäftsführer hat auch eine Obsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Als Geschäftsführer eines Betriebes würde ich mich z. B. davor hüten, einen Mitarbeiter zu einer Ammoniak-Anlage zu schicken, wenn ich weiß, dass er damit kaum oder keine Erfahrung hat.

    andreas klaudus, heinz höfler, harald erös, Österreichische Gesellschaft der Kältetechnik
    Andreas Klaudus, Heinz Höfler und Harald Erös (v. l.) sehen auf die Branche einen verstärkten Aus- und Weiterbildungsbedarf zukommen. - © HLK/E. Herrmann

    Klaudus: Wir stecken ja in dieser Umbruchzeit schon mittendrin, wenn man z. B. an die A2L-Kältemittel im Klimabereich denkt. Eher neu ist die Thematik für den gewerblichen Bereich, wo auch viel höhere Füllmengen im Spiel sind. Eher neu ist die Thematik für den Bereich Wärmepumpen, wo brennbare Kältemittel (z. B. Propan) zum Einsatz gelangen.Es wird sich also mit 2024 nicht auf einmal alles schlagartig ändern; es ist ein langsamer Übergang. Was wir bereits jetzt mitbekommen, ist, dass z. B. Wärmepumpen-Hersteller ihre Mitarbeiter auf die Thematik der brennbaren Kältemittel mit entsprechenden Kursen vorbereiten, damit diese z. B. bei Propan-Maschinen einen Verdichtertausch durchführen können.

    Die Österreichische Kältetechnik Akademie wurde ja auch deshalb von der ÖGKT gegründet, weil diese Umbruchzeit verstärkten Weiterbildungsbedarf mit sich bringt – unter www.kaelte-akademie.at findet man unser Angebot (Anm. d. Red.: siehe auch Kasten).

    Erös: Die EU-Kommission ist sich dieser Problematik bewusst und spricht das in der F-Gase-VO-neu auch direkt an: Zertifizierungs- und Ausbildungsprogramme sollten überprüft oder angepasst werden, damit Techniker in die Lage versetzt werden, mit alternativen Technologien (Kältemitteln) sicher umzugehen. So wird der Schulungsumfang von Trainings auf HFC-Alternativen (HFOs und natürliche Kältemittel) erweitert. Für Arbeiten an Anlagen mit HFOs (Anm.: Hydrofluorolefine – wie z. B. R1234ze oder R1234yf) als Kältemittel sollen künftig auch Personenzertifikate notwendig sein. Wie dabei mit den bestehenden Zertifikaten umgegangen wird, gilt es noch zu klären.

    Konkret müssten Trainings und Zertifizierungen künftig geltende Vorschriften und technische Normen, Emissionsvermeidung, Rückgewinnung, sichere Handhabung und Aspekte der Energieeffizienz beinhalten!

    Kurzum: Fachleute sollten sich also lieber heute als morgen aktiv damit auseinandersetzen, dass Kältemittel auch brennbar sind und sich entsprechend weiterbilden, sofern das noch nicht geschehen ist. Deshalb touren wir von der ÖGKT ja durchs Land und bieten über die Kältetechnik-Akademie auch entsprechende Schulungen an.

    Auch die Dichtheit von Anlagen ist in der neuen F-Gase-VO Thema – was gibt es hier für einen Vorschlag

    Erös: Es gibt neue Vorgaben für die wiederkehrende Dichtheitsprüfung von Anlagen mit HFOs als Kältemittel in Abhängigkeit von der Füllmenge. Erwähnenswert ist dabei, dass wiederkehrende Prüfungen schon ab 1 kg Kältemittelfüllmenge durchgeführt werden sollen, und zwar durch zertifiziertes Fachpersonal. Auch damit steht der F-Gase-VO-Entwurf der österreichischen Kälteanlagen-Verordnung entgegen, die wiederkehrende Prüfungen erst ab einer Füllmenge von 1,5 kg vorsieht

    Im Entwurf der neuen F-Gase-VO ist auch von einem F-Gas-Portal die Rede – was hat es damit auf sich?

    Erös: Die EU-Kommission will damit vor allem dem illegalen Kältemittel-Handel einen Riegel vorschieben. Dafür soll ein zentrales F-Gas-Portal geschaffen werden, bei dem die Quoten für das Inverkehrbringen von HFCs, die Registrierung der betroffenen Unternehmen und die Berichterstattung über alle Stoffe und alle in Verkehr gebrachten Einrichtungen verwaltet werden. Das könnte noch spannend werden.

    Die neue F-Gase-VO sieht ein Verbot für Kältemittel mit einem GWP-Wert von über 150 vor – stimmt das?

    Erös: Der maximale GWP-Wert von F-Gasen von „Plug-in room and other self-contained air-conditioning and heat pump equipment” soll ab 01.01.2025 nur mehr 150 sein. Wobei die Übersetzung von „Plug-in room“ und „self-contained equipment“ seitens der Kommission noch genauer definiert werden muss.
    Der maximale GWP-Wert von F-Gasen bei Single-Split-Klimasystemen mit einer Füllmenge von mehr als 3 kg soll ab 01.01.2025 nur mehr 750 betragen.

    Der maximale GWP-Wert von F-Gasen in Split-Systemen unter 12 kW Leistung soll ab 01.01.2027 nur mehr 150 betragen, „except when required to meet safety standard“.

    Der maximale GWP von F-Gasen in Split-Systemen über 12 kW soll ab 01.01.2027 nur mehr 750 betragen, „except when required to meet safety standard“.

    Auch diese englische Formulierung bietet Interpretationsspielraum, der noch geklärt werden muss. Das gilt insbesondere auch deshalb, da die EU-Kommission eine Ausnahme zur Inverkehrbringung für einen begrenzten Zeitraum vorsieht, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen, sie aus technischen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden können, oder die Verwendung solcher Alternativen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.
    Unangetastet geblieben ist die Ausnahme für die Verwendung von F-Gasen mit einem GWP über 2.500 bei Produkttemperaturen unter -50° C.

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    Viele stehen der F-Gase-Verordnung skeptisch gegenüber – warum?

    Höfler: Vielleicht, weil hier Kältemittel favorisiert werden, die noch nicht überall im Arbeitsalltag der Kälte-Klimatechniker angekommen sind. Natürlich ist es bequemer, mit Sicherheitskältemitteln zu arbeiten. Allerdings müssen wir an die Zukunft denken, und da werden wir ohne A2L- oder natürliche Kältemittel nicht auskommen können. In näherer Zukunft gebe ich den A2L-Kältemitteln den Vorzug; danach könnte ich mir auch vorstellen, dass natürliche Kältemittel auch die A2L-Varianten verdrängen.

    Mit dem Entwurf der neuen F-Gase-Verordnung und der Reglementierung der HFOs ist uns wieder ein Werkzeug in die Hand gegeben, mit dem unsere Fachleute gefragt sind und die wir aus heutiger technischer Sicht auch 1 zu 1 umsetzen könnten.

    Die Kälte-Klimatechniker brauchen also keine Angst haben, dass es da keine Materialien, Kompressoren oder Komponenten gibt. Mit den HFOs und deren Gemischen können wir ohne weiteres arbeiten. Was wir allerdings unbedingt müssen, ist zu dazuzulernen, um mit HFOs und/oder natürlichen Kältemitteln umgehen zu können ‑ das ist das Thema, das manche vielleicht abschreckt.

    Wichtige Hinweise

    Beim Klima-Kälte-Tag der HLK am 06. Oktober 2022 in Wien wird das „Kältemittel-Thema“ bei der Podiumsdiskussion ausgiebig behandelt. Die jüngsten Erkenntnisse (auch zur F-Gase-VO) werden hier einfließen bzw. besprochen. Das ist aber nicht das einzige wichtige Thema, das an diesem Tag geboten wird, weshalb man am 06. Oktober in Wien dabei sein sollte. Hier erfahren Sie alle Details und können sich Ihr Ticket reservieren. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
    Die Österreichische Kältetechnik Akademie veranstaltet vom 19. – 21. Oktober 2022 in Mödling/NÖ ein Weiterbildungsseminar zum „Umgang mit brennbaren Kältemitteln“. Details zu diesem sowie weiteren Aus- und Weiterbildungsprogramm finden Sie bei der Kältetechnik-Akademie.