Neue Bauordnung bringt Veränderung : Wien verbietet Gas-Thermen und will mehr CO2-Emissionen

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© HLK/Herrmann

Dass „Wien“ laut Werbeslogan „anders ist“, zeigt auch der Entwurf der neuen Wiener Bauordnung, die bei vielen Verbänden, Immobilienentwicklern, Hausbesitzern, Architekten und Rechtsanwälten die Wogen hoch gehen lassen, und zwar z. B. wegen der Verschärfung der Abriss-Bestimmungen. Aber das ist bei Weitem nicht der einzige Grund. Die Gasbranche sowie die Bundes- sowie Landesinnung der Sanitär, Heizungs- und Lüftungstechniker wehr(t)en sich gegen die neue Wiener Bauordnung, die individuelle Heizungsmöglichkeiten massiv einschränkt. Denn durch die Bevorzugung der Fernwärme werden monopolartige Strukturen verschärft und zukunftsträchtige Technologien behindert. Für Neu-Mieter wird das Wohnen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht billiger.

Fernwärme-Bevorzugung

Durch die neue Wiener Bauordnung wird die Fernwärme protegiert und „Energieraumpläne“ geschaffen. Dort, wo eine Fernwärmeleitung ist oder hinkommen könnte, wird Gas und Öl verboten sein. Der § 118 (3e) der Wiener Bauordnung besagt:

„In Neubauten sowie bei Änderungen und Instandsetzungen von mindestens 25 vH der Oberfläche der Gebäudehülle von Gebäuden ist die Errichtung von Wärmebereitstellungsanlagen für feste und flüssige fossile Energieträger nicht zulässig. In Neubauten ist die Errichtung von dezentralen Wärmebereitstellungsanlagen für gasförmige fossile Energieträger nicht zulässig“.

Außerdem müssen laut § 118 (3d) „in Neubauten von Wohngebäuden, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser nicht durch hocheffiziente alternative Systeme gemäß Abs. 3 bereit gestellt wird, sind, zusätzlich zu Verpflichtungen, die sich aus der Wiener Bautechnikverordnung 2015 ergeben, durch den Einsatz von Solarthermie oder Photovoltaik auf der Liegenschaft Netto-Endenergieerträge in Form von Wärme im Ausmaß von mindestens 10 vH des Endenergiebedarfs für Warmwasser bereitzustellen. Sofern eine solche Wärmebereitstellung aus Solarthermie oder Photovoltaik auf der Liegenschaft aus technischen Gründen nicht realisierbar ist, sind die vorgenannten Netto-Endenergieerträge in Form von Wärme durch Wärmerückgewinnungssysteme bereit zu stellen“.

Nur noch dort, wo es keine Fernwärmeleitung gibt (geben wird), soll Erdgas in Form von Zentralheizungsanlagen erlaubt sein.

Bestehende Gas-Anlagen sollen davon nicht betroffen sein – (Alt-)Geräte sollen auch in Zukunft ersetzt werden können.

Wärmeverluste zentraler Versorgung bringen unnütze CO2-Emissionen

Dass sich Wien mit der neuen Bauordnung von den fossilen Brennstoffen verabschiedet, mag löblich erscheinen. Aber angesichts der Tatsache, dass es bereits jetzt grünes Gas aus erneuerbaren Quellen gibt (Biogas, Power-t-X-Technologien, Wasserstoff auf Elektrolyse) und in Zukunft noch mehr geben wird, verschließt sich das Bundesland aber bis zu einem gewissen Grad dieser neuen, CO2-neutralen Energie. Außerdem kann man das noch aus einem anderen Grund als „Eigentor“ in Sachen Umweltschutz bezeichnen.

Denn die Wärmeverteilung mit einer zentralen Wärme- und Warmwasseraufbereitung für drei Wohnungen bringt eine Mehrbelastung von rund 1 Tonne CO2 gegenüber einer dezentralen Wärme- und Warmwasserversorgung (z. B. im Vergleich mit je einer Gas-Brennwerttherme in den Wohnungen). Das ergeben Berechnungen von Ing. Michael Mattes, Bundesinnungsmeister der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, die der HLK vorliegen.

Nicht berücksichtigt bei dieser Berechnung sind der Verteilungsverlust für den Heizbetrieb im Winter und der Wärmeverlust der Leitungen bei der Ladung des Boilers.

Außerdem erfolgt die Energieabrechnung beim dezentralen System durch den Strom- und Gasanbieter. Da fallen keine Zusatzkosten für Warmwasser- und Wärmezähler, deren regelmäßigen Tausch, sowie der Heizkostenabrechnung lt. Gesetz an.