Kohle : Wie Deutschland seine Steinkohle-Meiler vom Netz nehmen will

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Während die deutsche Regierung das Aus für Braunkohlekraftwerke und Tagebaue mit Betreibern und Bundesländern ausgehandelt hat, wählt sie für die Steinkohlemeiler einen anderen Weg. Die noch rund 20.000 Megawatt Leistung von weit über 100 Kraftwerken sollen über Ausschreibungen vom Netz gehen.

Damit will die deutsche Regierung die Entschädigungszahlungen gering halten. Maximal dürften es rund zwei Milliarden Euro sein. Voraussichtlich wird es deutlich weniger, da gerade ältere Meiler als unprofitabel gelten. Im Folgenden die wichtigsten Instrumente zum Ausstieg:

Wie funktioniert die Ausschreibung?

Wer sein Kraftwerk abschalten und dafür eine Entschädigung will, muss sich bewerben. Die Bundesnetzagentur gibt dafür erstmals schon heuer eine Megawatt-Zahl vor, die vom Netz gehen soll. Die Betreiber können Meiler anbieten und für die Abschaltung eine Prämie verlangen. Die Regierung gibt dafür aber einen Höchstbetrag von 165.000 Euro pro Megawatt vor. Wer die geringste Entschädigung pro Megawatt verlangt, erhält den Zuschlag. Für die Ausschreibungen 2021 und 2022 sinkt der Höchstbetrag auf 155.000 Euro. In den Folgejahren geht sie jeweils um 25 Prozent zurück und beträgt 2026 noch 49.000 Euro. Danach gibt es keine Entschädigungen mehr.

Wer kann sich bewerben?

Theoretisch zunächst jeder Betreiber einer Anlage. Aber es gibt Einschränkungen: Die Netzagentur legt nicht nur eine Obergrenze der Menge fest. Sie achtet auch darauf, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Daher kommen Steinkohle-Kraftwerke in vielen Regionen Süddeutschlands zunächst nicht zum Zuge.

Was passiert bei zu vielen Bewerbern?

Gerade in den ersten Ausschreibungsrunden wird mit vielen Bewerbern gerechnet. Kraftwerke rechnen sich häufig bereits jetzt nicht mehr und wurden in der Hoffnung auf Entschädigung am Netz gehalten. Die Zuschläge werden aber nur bis zur ausgeschriebenen Maximalmenge erteilt. Wer zuviel verlangt hat, kann sich in der nächsten Runde wieder bewerben.

Gehen in einer Ausschreibungsrunde zu wenige Gebote ein, wird die Kapazitätsmenge im Folgejahr mit ausgeschrieben. Da das Ziel der Regierung aber ein möglichst gleichmäßiger Kohleausstieg ist, ändert sich ab 2024 das Regime. Fehlen dann noch Mengen, greift die zwangsweise Abschaltung. Die Regierung ordnet dann für die ältesten und schmutzigsten Kraftwerke am Netz das Aus ohne Entschädigung an, bis die ausgeschriebene Megawatt-Leistung erreicht ist.

Was passiert nach 2026?

Dann werden grundsätzlich gar keine Entschädigungen mehr fällig. Es wird nach Alter der verbliebenen Meiler abgeschaltet. Nur wer nachweisen kann, dass er seine Anlage etwa auf Gas umrüsten will und es hierbei von ihm unverschuldete Verzögerungen gibt, kann auf eine Härtefallregel setzen und länger am Netz bleiben.

Für kleinere Kraftwerke bis 150 Megawatt gilt zudem: Sie sollen zwangsweise erst ab 2030 abgeschaltet werden. Da die Lebensdauer der Braunkohlekraftwerke gesetzt ist, richtet sich die verbliebene Steinkohle-Leistung nach ihnen. Aus dem Gesetz ist abzuleiten, dass das letzte Steinkohlekraftwerk dann 2033 abgeschaltet werden muss. Nach jetzigem Stand wird es vermutlich Datteln sein, da es die modernste und effizienteste Anlage ist.

Ist Umrüstung ein Ausweg?

Viele Steinkohlekraftwerke produzieren neben Strom auch Wärme und sind so vergleichsweise umweltfreundlich. Wer eine 100-Megawatt-Anlage von Kohle auf Gas umrüstet, wird über einen KWK-Bonus von 18 Millionen Euro einmalig gefördert. Anlagen in Süddeutschland erhalten noch einen weiteren Zuschlag. (APA/Red)