Frage und Antwort : Was die EU mit der neuen Richtlinie für erneuerbare Energien erreichen will

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Mit den verabschiedeten Beschlüssen des Europäischen Parlaments zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED soll die Erreichung der Pariser Klimaziele vorangetrieben werden. Das Parlament gibt den Mitgliedsstaaten dafür klare Vorgaben.

Welche Ziele will das Europäische Parlament erreichen?

Bis 2030 sollen 35 Prozent des EU Gesamtenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Damit wurden die Ziele stark angehoben, denn im Dezember 2017 schlugen der Europäische Rat und die Europäische Kommission noch eine Quote von 27 Prozent vor. Außerdem sollen die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr um 35 Prozent gesenkt werden. Bisher wurden hier nur 30 Prozent vorgeschlagen.

Welche Maßnahmen soll es dafür geben?

Im Wärmesektor soll der Anteil an Erneuerbaren jährlich um mindestens zwei Prozentpunkte steigen. Am meisten betroffen ist jedoch der Verkehrssektor: Ab 2020 soll der Sektor vollständig in die Energiebilanz einbezogen werden. Zudem müssen bis 2030 zwölf Prozent der im Verkehr verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Biodiesel aus Palmöl darf außerdem ab 2021 nicht mehr als erneuerbarer Treibstoff deklariert werden

Wie betrifft das die erneuerbaren Energien?

Für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien soll es künftig großzügigere Fördersysteme geben. Mitgliedsstaaten sollen weiterhin zwischen technologiespezifischen und technologieneutralen Ausschreibungen wählen können. Die Förderregelung für Ökostrom aus Biomasse soll so gestaltet werden, dass der umweltschädliche Einsatz von Biomasse zur Energieerzeugung nur dann gefördert wird, wenn es keine bessere Nutzung des Stoffes gibt. Davon betroffen ist vor allem die Energiegewinnung durch Holz: Bei der Verbrennung werden große Mengen an Kohlenstoff freigesetzt, weshalb für die Energieerzeugung vorrangig Holzabfälle genutzt werden sollen.

Was müssen die Mitgliedsstaaten dafür tun?

Bis 1. Jänner 2019 müssen alle Mitgliedsstaaten einen nationalen Klima- und Energieplan für den Zeitraum von 2021 bis 2030 vorlegen. Nach 2030 muss der Plan alle zehn Jahre aktualisiert werden. Die EU-Kommission bewertet das Programm und gibt Empfehlungen und Abhilfemaßnahmen. Außerdem sollen die EU-Staaten dazu verpflichtet werden, Investitionsfahrpläne für die nächsten fünf Jahr zu verfassen.

Wie geht es jetzt weiter?

Mit den Beschlüssen kann das Europäische Parlament nun in die trilateralen Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission gehen. Im Frühjahr sollen die Verhandlungen beginnen und bis Ende 2018 sollen diese abgeschlossen sein.

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