Förderaktion : Vier Millionen Euro Fördergelder für Mustersanierungen

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Durch Energieeffizienz-Maßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien können der Energieverbrauch und somit klimaschädliche Emissionen im Gebäudesektor massiv gesenkt werden. Rund zehn Prozent der österreichischen Treibhausgase gehen vom Gebäudesektor aus. Gleichzeitig ist der Sektor für ein Drittel des Energieverbrauchs verantwortlich. Schlechte Dämmungen und veraltete Geräte führen zu einem stark erhöhten Verbrauch. Spürbar reduziert oder gänzlich vermieden werden können die Treibhausgase nur durch den Einsatz erneuerbarer Energien, durch Energieeffizienz-Maßnahmen und umfassende thermische Sanierungen.

Vier Millionen Euro Budget

Der Klima- und Energiefonds stellt deshalb gemeinsam mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus BMNT innerhalb des Programms Mustersanierung Fördermittel für die Sanierung zur Verfügung. Bis 28. Februar 2020 stehen bis zu vier Millionen Euro – von denen zwei Millionen Euro für Gebäude in Klima- und Energie-Modellegionen reserviert sind – für umfassende Sanierungen von betrieblich genutzten oder öffentlichen Gebäuden, zur Verfügung. Das Programm wird zusätzlich aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes kofinanziert.

Dadurch sollen Sanierungen ermöglicht werden, die langfristig die Emissionen der Häuser stark reduzieren oder zur Gänze einsparen. Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger: „Das Potenzial bei der Einsparung von CO2-Emissionen im Gebäudebereich ist enorm. Die sanierten Musterhäuser sind der Beweis dafür, dass Gebäude klimafreundlich funktionieren können. Die thermische Sanierung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Reduktion von Treibhausgasen, denn die beste Energie ist jene, die erst gar nicht verbraucht wird."

Für die geförderten Projekte gelten hohe Anforderungen, die durch entsprechend hohe Förderquoten belohnt werden. Nach der Sanierung muss mindestens 90 Prozent des Energiebedarfs in den Gebäuden aus erneuerbaren Energien gedeckt werden – in den Jahren zuvor war die Vorgabe 80 Prozent. Gefördert werden umfassende Sanierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen. Im Rahmen der Mustersanierung sind die EinreicherInnen verpflichtet, ein Energieverbrauchsmonitoring zu installieren.