Klage abgewiesen : Subventionen für AKWs sind weiterhin zugelassen

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Das Europäische Gericht entschied heute über die vom oberösterreichischen Landesrat für Umwelt, Wasserrecht, Integration und Konsumentenschutz, Rudolf Anschober, initiierte Nichtigkeitsklage der Republik Österreich, die vor drei Jahren eingereicht wurde. Die Klage richtete sich gegen die Entscheidung der damaligen EU-Kommission, mit knapper Mehrheit die geplante Milliardensubvention für das britische AKW-Projekt Hinkley Point zu akzeptieren. Dabei wird von der britischen Regierung den Betreibern ein Abnahmepreis von 113 Euro pro Megawattstunde garantiert, der doppelte Marktpreis. Das könnte zu einer Jahressubvention von weit über einer Milliarde Euro auf Kosten der britischen Konsumenten führen - die Gesamtkosten könnten laut letzten Berechnungen des britischen Rechnungshofes und anderer ExpertInnen auf bis zu 57 Milliarden Euro ansteigen.

"Die Atomenergie ist durch den Erfolgskurs der Erneuerbaren Energie mittlerweile völlig unwirtschaftlich und kann nur mehr künstlich durch enorme Subventionen im Geschäft gehalten werden. Das widerspricht jedoch eindeutig dem Wettbewerbsrecht der EU", so Anschober.

Klage abgewiesen

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes geht jedoch gegen Rudolf Anschober. Die Klage wurde abgewiesen. Dass der EuGH die Klage Österreichs und Luxemburgs gegen die Subvention des Atomkraftwerks Hinkley Point C abweist, schüttet ein Füllhorn von bis zu 170 Milliarden Euro über 35 Jahre über dem Atomkraftwerk aus. Auf Seiten des französischen Staatskonzerns EdF und des chinesischen Atomunternehmens CGN standen neben Großbritannien auch eine Allianz aus den Visegrad-Staaten, Frankreich und Rumänien. Ein Teil dieser Länder plant bereits Atomkraftwerke mit ähnlichen Förderungen. „Mit der Klage gegen die Endlosförderung einer sinnlosen Technologie hat Österreich einen wichtigen und richtigen Schritt gesetzt. Vierzig Jahre nach Zwentendorf bestehen trotz des Urteils nun während der Ratspräsidentschaft vielversprechende Gelegenheiten, die damalige Entscheidung gegen die Atomenergie weiter zu treiben.“, so Florian Maringer, Geschäftsführer des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich.

Anders als der EuGH in seiner Begründung anspricht, wird durch den Bau von Hinkley Point C mit äußerst negativen Auswirkungen auf die europäischen erneuerbaren Energien zu rechnen sein. Einige österreichische Nachbarstaaten planen bereits eigene Atomkraftwerke mit derselben Begründung wie Großbritannien zu bauen. Die Errichtung weiterer Atomkraftwerke wird neben dem bekannten Strahlungsrisiko für Jahrtausende auch die Stromnetze und die Strommarktpreise durch die bereits bestehende fossil-nukleare Überkapazität schwer belasten.

Österreich sitzt am Hebel

Im Zuge der Ratspräsidentschaft stehen nun einige Möglichkeiten an, hier Gegenzulenken. „Österreich sitzt am Fahrersitz bei den Verhandlungen zum Design der europäischen Strommärkte. Genau in diesem Bereich sollten nun die notwendigen Veränderungen für Erneuerbare und zu Lasten der Atomenergie gemacht werden. Forderungen nach Flexibilität, Bürgerbeteiligung, Vorrang für Erneuerbare gegenüber fossilen und nuklearen Kraftwerken sind nur einige mögliche Punkte.“, so Maringer. Die gemeinsame Klage, in Österreich gestützt durch das Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Justizministerium und das Wirtschaftsministerium, kann nun auf den nächsten Ebenen inhaltlich fortgeführt werden.

Neben diesen Verhandlungen kann Österreich auch die Diskussion zum EURATOM-Vertrag in Fahrt bringen. Mit diesem Konstrukt, in das Österreich wie alle anderen EU-Staaten einzahlt, wird auch die Förderung für Hinkley Point C und andere Atomkraftwerke gerechtfertigt. „Österreich hat sich vor vierzig Jahren gegen Zwentendorf entschieden. Atomkraft kennt aber keine Grenzen, die Regierung sollte die Chance der Ratspräsidentschaft nutzen und den Strommarkt fit für Erneuerbare machen. Gemeinsam mit dem EURATOM-Vertrag können wir diese Relikte in Europa endlich einmotten.“, schließt Maringer.

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