Klima- und Energiefonds : PV-Anlagen-Förderung bis 50 kW
73.000 kleine Photovoltaik(PV)-Anlagen auf den Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern und Gewerbebetrieben wurden in den letzten 12 Jahren mit der PV-Aktion des Klima- und Energiefonds in ganz Österreich gefördert. Dadurch wurde ein Investitionsvolumen von 887 Mio. Euro ausgelöst und eine CO2-Reduktion in Höhe von 195.000 Tonnen pro Jahr ermöglicht. Rund 2/3 aller Anlagen in Österreich wurden bei der Errichtung damit unterstützt.
Nun erfährt das Förderprogramm einen deutlichen Anschub: Ab sofort fördert der Klima- und Energiefonds – dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK) – auch PV-Anlagen bis zu 50 kW. Damit können auch größere Wohnhäuser oder Gewerbebetriebe mit Sonnenstrom versorgt werden.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Unser Ziel ist klar: 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2030. Der Ausbau der Photovoltaik ist dafür ein zentraler Baustein. Mit der Erweiterung der Fördergrenze auf 50 kW treiben wir den Ausbau auf großen und kleinen Flächen gleichzeitig voran“.
Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Ingmar Höbarth: „Dank zusätzlicher budgetärer Mittel können wir nun auch größere Anlagen fördern. Für eine höhere Planungssicherheit sorgt die Laufzeit des Programmes bis Ende 2022. Bauherren und Installateure finden nun hervorragende Bedingungen für die Umsetzung ihrer Projekte zum Beispiel auch auf mittelgroßen Dächern vor. Mit der neuen Aktion geben wir dem Ausbau von Photovoltaik in Österreich noch einmal einen kräftigen Anschub!“
Ab sofort: PV-Aktion NEU
Gefördert werden ab sofort neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 50 kW. Größere Anlagen können errichtet werden, die Fördergrenze bleibt jedoch bei 50 kW. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.
250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp
Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förde