Österreich : Photovoltaik-Förderaktion 2014 startete

Bislang war die Photovoltaik-Förderaktion des Klima- und Energiefonds auf Private beschränkt. Neu in diesem Jahr: Auch juristische Personen (Betriebe, Vereine, Institutionen) erhalten für Anlagen bis 5 kWp eine Förderung. Mit dem zur Verfügung stehenden Budget (26,8 Mio. Euro) können 21.000 neue Anlagen gefördert werden.

Bundesminister Andrä Rupprechter: „Ich möchte Österreich zum Umwelt-Vorreiter in Europa machen. Meine Ziele sind die Reduktion von Treibhausgasen, der Ausbau Erneuerbarer Energieträger und Energieeffizienz. Die Photovoltaikförderung des Klima- und Energiefonds ist ein wesentlicher Baustein, um diese Ziele zu erreichen“. Einreichmodell hat sich bewährt – Rekordjahr 2013 2013 wurde das Einreichmodell für die PV-Aktion des Klima- und Energiefonds neu aufgesetzt. Statt fixer Bundesländer-Starttermine und -Budgets konnten baureife Projekte bundesweit im gesamten Aktionszeitraum eingereicht werden. Dieses System hat sich bewährt und wird 2014 fortgesetzt. „Unser Ziel war es, den Zeitdruck von den FörderwerberInnen zu nehmen und Sicherheit in der Planung zu erreichen. Das ist uns gelungen – und wir haben gleichzeitig mit 9.400 neu installierten Anlagen im vergangenen Jahr ein absolutes Rekordjahr hinter uns“, erklärt Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds. „Auch 2014 wünschen wir uns wieder ein sattes Plus an geförderten Anlagen. Die Öffnung der Förderung für Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ist ein wichtiger Hebel, um dieses Ziel zu erreichen“, sagt Höbarth. 4 Schritte zur PV-Förderung 2014 – Neue Regel für Länderförderung Die Förderpauschale für Investitionen in Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWp, für Investitionen in gebäudeintegrierte Lösungen 375 Euro/ kWp, einreichen können juristische und private Personen. Gefördert werden weiterhin maximal 5 kWp durch den Klima- und Energiefonds, allerdings können Anlagen ergänzend auch durch Landesmittel gefördert werden. (z.B.: Eine Anlage hat 7 kW. 3 kW werden durch Landesmittel gefördert, 4 kW durch den Klimafonds).

FörderwerberInnen können sich ab sofort unter www.pv.klimafonds.gv.at registrieren, müssen dafür jedoch bereits ein baureifes Projekt mit Zählpunktnummer vorweisen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Förderung für sie reserviert. Dann stehen zwölf Wochen für die Umsetzung zur Verfügung, die mit einer entsprechenden Rechnung belegt sein muss. Konkret führen folgende Schritte zur PV-Anlage:

1. Man plant die Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holt sich die Zählpunktnummer beim Netzbetreiber.

2. Wenn die Planungen abgeschlossen sind, vereinbart man einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit dem Fachbetrieb.

3. Offizieller Schritt 1: Die einmalige Registrierung des baureifen Projektes und der Zählpunktnummer. Der mit dem Fachbetrieb vereinbarte Fertigstellungstermin darf nun nicht länger als 12 Wochen in der Zukunft liegen – man plant am besten einen zeitlichen Puffer ein! Das Förderbudget ist nun für die eigene PV-Anlage reserviert.

4. Offizieller Schritt 2 (spätestens 12 Wochen nach Schritt 1): Der konkrete Förderantrag (inkl. Rechnung, Prüfbefund und Endabrechnungsunterlagen) wird nun gestellt, die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet (Prüfbefund!) sein. Ein Netzanschluss muss zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen. Zu beachten Förderanträge, die nach Ablauf der zwölfwöchigen Frist eingereicht werden, können 2014 nicht mehr berücksichtigt werden und werden storniert. Nochmals einreichen ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, vor der Registrierung neben der Zählpunktnummer auch einen konkreten Installationstermin zu fixieren und einen entsprechenden Zeitpuffer (Witterung, Lieferschwierigkeiten, etc.) einzuplanen.

Der 15.12.2014 ist der letzte Tag, an dem eine fertig installierte Anlage mit den entsprechenden Unterlagen (Rechnungen, etc.) eingereicht werden kann.

Auf www.pv.klimafonds.gv.at ist das noch verfügbare Förderbudget rund um die Uhr ersichtlich. Sollte vor dem 15.12.2014 kein Förderbudget mehr vorhanden sein, wird die Einreichplattform geschlossen. Diese kann jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.