Wirtschaftskammer Österreich : Photovoltaik-Anlagen im Gewerbe: weniger Bürokratie, mehr Fördergeld

„2017 hat die WKÖ fünf Forderungen an die Politik gerichtet, nun sind alle realisiert. Der Entfall der Bescheidpflicht und die Öffnung des Energierechts für Gemeinschaftsanlagen wurden in einer Novelle des Ökostromgesetzes als erstes realisiert, 2019 kam das Aus für die Eigenstrombesteuerung. Nun werden auch Forderung Nummer vier und fünf umgesetzt – nämlich mehr Fördergeld sowie die Genehmigungsfreistellung von PV-Anlagen im Anlagenrecht. Letzteres wurde heute bundesweit durch einen Erlass bestätigt, nachdem die Genehmigungsfreistellung sich in der Vollzugspraxis immer mehr durchgesetzt hatte. Damit fällt ein bürokratisches Hindernis für Investitionen der Wirtschaft in die Energiewende weg“, freut sich Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des heurigen Jahreskongresses der österreichischen Photovoltaikwirtschaft.

Langwierige Verfahren gehören der Vergangenheit an

„Wer einen befugten Gewerbetreibenden beauftragt, kann davon ausgehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt wird und ein Genehmigungsverfahren bei der Behörde nicht mehr erforderlich ist. Langwierige Verfahren mit umfassenden Begutachtungen und Auflagenvorschreibungen sollten damit der Vergangenheit angehören“, so Schwarzer. Bisher waren Behörden davon ausgegangen, dass sie solche Verfahren durchführen mussten, weil eine PV-Anlage „theoretisch“ Nachbarn gefährden oder belästigen könnte. Der neue Erlass präzisiert die Genehmigungsfreistellung nun anhand einfacher Parameter (es wird kein Fluchtweg versperrt, explosive Stoffe werden nicht gelagert und Nachbarn nicht belästigt).

Für das Eine-Million-Dächer-Programm ist der Beitrag der Betriebe von hoher Bedeutung, da hier mehr Ertrag erzielt wird als in den Haushalten. Produktionszyklus und Verbrauchsprofil stehen im Einklang. „Im Gewerbe ist Sonnenstrom wegen des hohen Eigenverbrauchsanteils besonders attraktiv“, so Schwarzer. Überschussstrom kann ins Netz eingespeist oder in Batterien gespeichert werden.

Klimafonds: Gewerbe und Landwirtschaft werden bei Förderung gleich behandelt

Mit Jahresanfang wurde zudem die WKÖ-Forderung der Gleichbehandlung von Gewerbe und Landwirtschaft bei der Photovoltaik-Anlagen-Förderung realisiert. Erstmals ist die Förderung von PV-Anlagen bis zu 50 Kilowatt unabhängig von der Anlagengröße auch im Gewerbe (bisher nur bis 5 Kilowatt) möglich. Dies bedeutet eine Verzehnfachung der Fördermöglichkeit. Bisher konnten nur PV-Anlagen in der Landwirtschaft in diesem Ausmaß unterstützt werden.

Photovoltaik-Investitionen wirtschaftlich interessant

Photovoltaik ist damit nicht nur eine umweltfreundliche Form der Energieerzeugung, sondern auch betriebswirtschaftlich interessant. „Meist wird der Sonnenstrom während der Erzeugungsspitze vom Vormittag bis zum späten Nachmittag unmittelbar im Betrieb verwendet, Strombezug aus dem Netz mit anteiligen Netzgebühren und Abgaben kann ersetzt werden und die Amortisationsdauer ist wesentlich kürzer als die Nutzungsdauer. Das heißt, der Return on Invest stimmt“, betont Schwarzer.