BMWFW : Ökostrom-Verordnung 2015

Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner
© Hans Ringhofer

Die aktuelle Verordnung verändert nur den Photovoltaik-Tarif, weil die Rahmenbedingungen für die anderen Technologien bereits im Vorjahr festgelegt wurden. "Wir gehen davon aus, dass auch die neuen Tarife gut angenommen werden und mehr Photovoltaik-Anlagen denn je gefördert werden können. Die laufende Ausbauoffensive soll wirtschaftlich sinnvolle Ökostrom-Projekte auf dem Weg zur Marktreife unterstützen", sagt Mitterlehner.

Durch die rechtzeitige Kundmachung wird die Planungs- und damit Investitionssicherheit für die Förderwerber verbessert. Für die Abwicklung der Vergabe ist die Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) zuständig.

Für neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 200 Kilowatt-Peak (kWp), welche ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, liegt der Einspeisetarif künftig bei 11,50 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Damit sinkt dieser Tarif um acht Prozent, um den gesunkenen Investitionskosten der Betreiber Rechnung zu tragen und die Weiterentwicklung zur Marktreife zu verstärken. Der Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro Zuschuss pro Kilowatt bleibt aber unverändert, um so die dezentrale Eigenversorgung anstatt nur einer Volleinspeisung in das Netz zu forcieren. Bei einer Kombination von Einspeisetarif und Investzuschuss ergibt sich in Summe eine Vergütung von rund 13,70 Cent pro kWh. Diese Tarife werden dazu führen, dass mit demselben PV-Förderkontingent mehr Anlagen als 2014 unterstützt werden können. Damit wird auch der PV-Anteil am Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter steigen und werden sämtliche positiven Umwelteffekte verstärkt. Degressive Elemente forcieren Weg zur Marktreife Für die Technologien Wind, Wasserkraft und Biomasse/Biogas wurden die Tarife bereits in der Vorjahres-Verordnung geregelt. Somit kommt es erneut zu den automatischen gesetzlichen Tarifabschlägen in Höhe von jeweils einem Prozent. Die Tarife gelten nach Maßgabe der technologiespezifischen Kontingente für neue Anlagen, für die ein Antrag auf Vertragsschluss mit der OeMAG 2015 gestellt wird. Damit werden die Neuerrichter und Betreiber von Anlagen mit garantierten Einspeisetarifen über 13 bzw. 15 Jahre bei rohstoffabhängigen Anlagen von den Stromkonsumenten unterstützt.

Insgesamt steht 2015 aufgrund der im Ökostromgesetz festgelegten automatischen Degression um eine Million Euro pro Jahr ein Kontingent von 47 Mio. Euro für neue Anlagen zur Verfügung: Für Wind sind es 11,5 Mio. Euro, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für Photovoltaik 8 Millionen Euro sowie für die Kleinwasserkraft 1,5 Mio. Euro. Weitere 16 Mio. Euro (statt bisher 17) gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik aufgeteilt wird. Hinsichtlich der Gewährung eines Netzparitäts-Tarifs aus dem Resttopf erfolgt für Photovoltaik-Anlagen eine Präzisierung auf "gebäude- und fassadenintegrierte" Anlagen, womit sowohl für Förderwerber als auch für die mit der Abwicklung beauftragte OeMAG ein geringerer Administrationsaufwand besteht.