Energie/Gebäude/EU/WKÖ : Nicht mit Brechstange Energieeffizienz steigern

„Wir unterstützen das EU-Ziel, die Energieeffizienz in Europa bis 2020 um 20 % zu erhöhen. Die Steigerung der Energieeffizienz ist eine klima- und energiepolitische Notwendigkeit und im Interesse der Wirtschaft", so Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftkammer Österreich (WKÖ), anlässlich der Abstimmung (am 28.2.2012) im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments. „Allerdings sind die vorgesehenen Maßnahmen der Energieeffizienz-Richtlinie noch unausgewogen."

EU-Emissionshandelssystem

Durch die Hintertür der Effizienzrichtlinie sollten die von der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehenen Kontingente ab 2013 stark verkürzt werden, um den CO2-Preis in die Höhe zu treiben. Nach entschiedenen Protesten der Wirtschaft sei es gelungen, diesen direkten Eingriff in den Emissionshandel vorerst abzuwehren. Die am 28.2. von den politischen Fraktionen beschlossenen Konsenspositionen sehen hier nur noch einen abgeschwächten Auftrag an die Kommission vor. „Für Investitionen, die Europa für den Umbau des Energiesystems und den Aufschwung dringend benötigt, ist Berechenbarkeit eine Grundvoraussetzung", mahnt Schwarzer.

Gebäudesanierung

Vor allem der Beschluss von verbindlichen Energieeinsparzielen für Mitgliedstaaten stößt bei Schwarzer auf Unverständnis, da gleichzeitig eine der wichtigsten Maßnahmen, die Gebäudesanierung, abgeschwächt wird: „Ein starrer Wert als verbindliche nationale Obergrenze des Energieverbrauchs ist problematisch, da es erhebliche Schwankungen aufgrund der Witterung und der Konjunkturentwicklung gibt. Sollen wir in einem Winter wie heuer einfach die Heizungen abdrehen wenn der Grenzwert erreicht wurde?" fragt Schwarzer in Richtung EU-Parlamentarier. „Ein Richtwert wäre der bessere Ansatz".

2,5 % Sanierungsquote für öffentl. Gebäude

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene 3 %-Sanierungsquote für öffentliche Gebäude wurde vom EU-Parlament auf 2,5 % vermindert. „Hier zeigt sich, dass zunächst hochfliegende Ziele beschlossen werden, wenn es jedoch zu konkreten Maßnahmen kommen soll, die Bremsen angezogen werden. Besser wäre es, zuerst nüchtern zu prüfen, welche Ziele mit vernünftigen Maßnahmen erreicht werden können und dann die benötigten finanziellen Mittel ohne Einschränkungen zur Verfügung zu stellen."

Einsparungspflicht für Energieversorger

Entgegen den Einwänden aus der Wirtschaft hält der Parlamentsausschuss an der umstrittenen jährlichen Einsparungsverpflichtung für Energieversorger fest. Demnach sollen Energieversorger den Energieverbrauch ihrer Kunden Jahr für Jahr um 1,5 % verringern. „Diese Last den Energieversorgern aufzubürden ist unfair, denn sie können das Verhalten und den Bedarf der Kunden nicht beeinflussen. Energieeffizienz kann nicht mit der Brechstange erzwungen werden“.

Positiv zu bewerten sei, dass verpflichtende Energieaudits auch von „in-house“- Experten durchgeführt werden können, und dass dem Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung eine positive Kosten-Nutzen-Analyse vorangehen soll. Aus gutem Grund nimmt der Kommissionsvorschlag davon Abstand, dem betrieblichen Energiemanagement zusätzliche Reglementierungen zu überstülpen.

„Jetzt hoffen wir darauf, dass die Mitgliedstaaten ohne Abstriche grünes Licht für die Sanierung der öffentlichen Gebäude geben, weil es sich hier um ein Herzstück des Rechtsakts handelt. Richtig verstanden, soll die neue Richtlinie Kostenbelastungen der Konsumenten durch intelligente Technologien und Anwendungen eindämmen, aber nicht durch bürokratische Korsette der Wirtschaft produktive Kräfte entziehen", so Schwarzer.