ERNEUERBARE ENERGIE : Neue Öko-Strom Tarifverordnung

„Mit unserer Ausbauoffensive unterstützen wir wirtschaftlich sinnvolle Projekte auf dem Weg zur Marktreife. Wir wollen den Anteil Erneuerbarer Energien in Österreich weiter ausbauen, behalten dabei aber auch die Kostenbelastung für Haushalte, Gewerbe und Industrie im Auge", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner in einer Aussendung am 18.9.2012.

Umweltminister Niki Berlakovich betont in seiner Aussendung: „Mit den neuen Tarifen unterstützen wir den technologischen Ausbau von Wind, Wasser, Sonne und Biomasse und nutzen dieses Potenzial. Die neue Verordnung vervollständigt die im Ökostromgesetz verankerten Rahmenbedingungen dafür und sorgt beim Ausbau der erneuerbaren Energien für Kontinuität und Planungssicherheit“.

Damit ein effizienter Ausbau der erneuerbaren Energien in Richtung Marktreife realisiert wird, sind gemäß Ökostromgesetz automatische Abschläge für das Jahr 2013 vorgesehen. Diese liegen je nach Technologie und Kostenentwicklung zwischen 0,5 und 10 %.

„Umfragen zeigen, dass die Österreicher bereit sind, mehr für nachhaltig erzeugten Strom zu bezahlen. Gleichzeitig müssen wir aber ein unkontrollierbares Ausufern des Umlagesystems vermeiden und Energie leistbar halten. Daher begrenzen wir anders als in Deutschland die jährliche Fördersumme und damit die Kosten“, betont Mitterlehner. Während ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland heuer rund 144 EUR an Ökostromkosten zahle, seien es in Österreich nur circa 36 EUR. Umweltminister Berlakovich (li),

Energieminister Mitterlehner (re)

und Sozialminister Hundstorfer (nicht am Foto)

haben die neue Ökostrom-Tarifverordnung erlassen. Bild: HOPIMEDIA/Bernhard J. Holzner Degressive Förderung

Durch das neue Ökostromgesetz wurde die jährliche Förderzuwachssumme für neue Anlagen auf 50 Mio. EUR mehr als verdoppelt. Damit werden die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen mit garantierten Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten unterstützt. Um

der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen

Anreize für Forschung und Entwicklung zu bieten

die Kosten für die Energiekonsumenten, die diese Förderungen finanzieren nicht ausufern zu lassen

ist die Fördersumme von 50 Mio. Euro degressiv gestaltet und sinkt daher jährlich um 1 Mio. EUR auf dann 40 Mio. EUR im Jahr 2022.

Die jetzt kundgemachten Tarife gelten nach Maßgabe der verfügbaren Kontingente für neue Anlagen, für die ein Antrag auf Vertragsschluss mit der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) gestellt wird

Die neuen Ökostrom-Tarife im Überblick

Windkraft

Für neue Windkraft-Anlagen werden für das 2. Halbjahr 2012 jene Tarife herangezogen (9,5 Cent pro kWh), die schon beim erfolgreichen Wartelistenabbau gut angenommen worden sind. Für 2013 sieht die Verordnung einen Tarif von 9,45 Cent pro kWh vor, was einer Absenkung um 0,5 % entspricht und einen Anreiz für den Anlagenbau an effizienten Standorten sowie die Weiterentwicklung der Technologie bieten soll. Mit dem Windkontingent von jährlich 11,5 Mio. EUR können zusätzlich 70.000 Haushalte mit grünem Strom versorgt werden.

Photovoltaik

Für das zweite Halbjahr 2012 wird für gebäudeintegrierte PV-Anlagen ein Kombinationstarif von 19,7 Cent pro kWh plus ein Zuschuss von 30 % der Investitionskosten mit max. 200 EUR pro kW gewährt (entspricht im Vergleich zum früheren System einer Einspeisetarif-Förderung von 21,96 Cent). Aufgrund des Preisverfalls bei PV-Paneelen und weiterer prognostizierter Kostensenkungen liegt der Tarif für 2013 bei 18,12 Cent pro kWh plus Investzuschuss (= 20,20 Cent Einspeisetarif-Förderung). Durch die Tarifdegression von acht Prozent soll die positive Entwicklung in Richtung Marktreife weiter verstärkt werden. Bei Anlagen auf Freiflächen werden für 2012 (zweites Halbjahr) 18,43 Cent und für 2013 16,59 Cent pro kWh (Abschlag von 10 %) verordnet.

Kleinwasserkraft

Für neue oder revitalisierte Kleinwasserkraftanlagen besteht künftig die Wahlmöglichkeit zwischen einer Investitionsförderung von maximal 30 % und einem gestaffelten Einspeisetarif über 13 Jahre. Dafür wird eine Staffelung der Tarife für 2012 beginnend mit 10,6 Cent pro kWh für die ersten 500.000 kWh produzierten Wasserkraftmengen (Kleinstanlagen) und bis zu 5 Cent pro kWh für Stromerzeugungsmengen über 7.500.000 kWh (Anlagen mit 2 MW) geschaffen. Dabei berücksichtigt das neue Zonentarifmodell, dass die Erzeugungskosten je Kilowattstunde mit zunehmender Leistungsklasse stetig sinken. Für 2013 werden die Tarife mit einem Abschlag von 0,5 % versehen. Kleinwasserkraftanlagen werden mit den neuen Tarifhöhen so attraktiv gefördert, wie nie zuvor. Damit wird auch ein dem Ökostromgesetz entsprechendes klares Signal gesetzt, diese Technologie verstärkt zu nutzen, wenn ein Ausbau umwelt- und naturverträglich möglich ist.

Biomasse, Biogas

Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas wird nur dann mit Einspeisetarifen gefördert, wenn gleichzeitig mit der Stromerzeugung auch Wärme erzeugt und genutzt wird. Der große Vorteil dieser Anlagen ist die hohe, wetterunabhängige Verfügbarkeit weshalb sie einen gut prognostizierbaren und daher wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Bei der Biomasse (z.B. Hackschnitzel-Anlagen) liegen die Einspeisetarife für neue Anlagen im Jahr 2012 je nach Größe bzw. Leistungsstärke in einer Bandbreite von 11 (Erhöhung um 1 Cent) für große Anlagen bis 18 Cent pro kWh (Erhöhung um drei Cent) für kleine Anlagen. Die Ursache für die Erhöhung liegt in den gestiegenen Rohstoffpreisen. Um den effizienten Biomasse-Einsatz stärker zu forcieren, ist innerhalb des Gesamttopfes, der verpflichtend nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Wärmeerzeugung vorsieht, erstmals rund ein Drittel des jährlich neu verfügbaren Förderkontingents für kleine dezentrale hocheffiziente KWK-Anlagen reserviert. Um die Weiterentwicklung innovativer Technologien zu unterstützen und neue Exportchancen zu nützen, wird für KWK-Anlagen bis 500 kW auf Basis fester Biomasse mit einem Brennstoffausnutzungsrad von mindestens 70 % ein Bonus von 2 Cent pro kWh gewährt.

Bei Biogas liegen die neuen Tarife je nach Anlagengröße zwischen 13 und 19,60 Cent pro kWh. Für die größte Anlagenkategorie bleibt der Tarif gleich, für kleinere Anlagen gibt es ein Plus von bis zu sechs Prozent.

Für das Jahr 2013 werden die Tarife aller rohstoffabhängigen Anlagen um 0,5 % reduziert.

Auf Anfrage der HLK, ob denn auch Erdgas betriebene Mikro-KWK-Anlagen mit entsprechenden Einspeistarifen rechnen dürfen, teilte uns das Wirtschaftsministerium mit: Nein, derartige Anlagen können nach dem Öko-Strom-Gesetz, auf dem die Tarif-Verordnung basiert, nicht gefördert werden.