Möglichkeit zur Kommentierung : Neue EU-F-Gase Verordnung

In der EU wurde im Jahr 2006 erstmals eine Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) erlassen, damit deren prognostizierter Anstieg limitiert wird. Denn fluorierte Treibhausgase zählen zu den anthropogenen Emissionen und damit zu den Verursachern von Treibhausgasen. Insgesamt machen F-Gase heute rund 2 % aller Treibhausgase in der EU aus; F-Gase haben jedoch ein weitaus höheres Treibhauspotenzial als CO2 (bis zu 23.000 Mal höher).

Breites Anwendungsgebiet von F-Gasen

F-Gase werden in Kälte- und Klimaanlagen (als Kältemittel), Isolierungsschäumen, elektrischen Einrichtungen, Kühlschränken, Aerosolsprays, Lösungsmitteln oder Brandschutzsystemen verwendet.

Besonders in stationären wie mobilen Kälte-Klimatechnik- und Wärmepumpen-Anlagen sind F-Gase bisher ein wichtiger Anlagenbestandteil. Und Kälte-Klimatechnik-Anwendungen sind wiederum unverzichtbarer Bestandteil bei Supermärkten, Informationstechnik-/EDV-Anbietern, Lebensmittel-Herstellern, der Pharma- und Autoindustrie, Hotels, Wärmepumpen-Anlagen zum Heizen und Kühlen, und kommen noch in vielen anderen Bereichen zum Einsatz. Insofern sind auch diese Bereiche direkt bzw. indirekt von der F-Gase-Verordnung betroffen.

Die F-Gase Verordnung der EU soll nun durch eine Neufassung ersetzt werden, wobei nicht nur die alten Elemente zur F-Gase-Verhinderung verbessert, sondern auch neue eingeführt werden sollen. Schon bisher war bzw. ist die Kälte-Klimatechnik-Branche durch die F-Gase-Verordnung mit Dichtheitskontrollen für Geräte und Anlagen, das Ausbildungs- und Zertifizierungssystem, den Meldepflichten/Verboten/ Beschränkungen von Geräten mit F-Gasen konfrontiert.

Begrenzung der HFKW-Gesamtmengen in der EU

Zu den neuen Elementen der F-Gase-Verordnung zählt die Ausweitung der aufgelisteten Stoffe und ein Quotensystem, das bereits von der EU-Ozonverordnung bekannt ist. Dadurch sollen F-Gase mit einem sehr hohen GWP (Global Warming Potential) durch solche mit niedrigerem ersetzt werden.

Der Ausstiegsmechanismus der EU umfasst eine degressive Begrenzung der HFKW-Gesamtmengen (in Tonnen CO2-Äquivalent), die in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wobei diese Mengen auf dem 2015 erreichten Stand eingefroren werden, gefolgt von einer ersten Senkung 2016 und dem Erreichen von 21 % der von 2008 bis 2011 verkauften Mengen bis 2030.

Konkret soll z. B. die Neubefüllung vorhandener Kälteanlagen mit einer Füllkapazität von über 5 Tonnen CO2-Äquivalent mit HFKW mit sehr hohem GWP (> 2.500) ab 2020 untersagt werden. Außerdem soll es in Zukunft untersagt werden, dass vorbefüllte Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in Verkehr zu bringen.

Eingriffsrechte der EU

Im der neuen F-Gase-Verordnung ist außerdem zu lesen: „..sollte der Kommission die Befugnis zum Erlassen von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bezüglich der folgenden Punkte übertragen werden: Bestimmung der Anforderungen für Standardkontrollen auf Dichtheit; Erweiterung der Liste von Einrichtungen, die von der obligatorischen Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen betroffen sind; Festlegung der Mindestanforderungen und Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsprogrammen für Personen, die diese Einrichtungen installieren, instand halten, reparieren oder außer Betrieb nehmen, die Kontrollen auf Dichtheit vornehmen und fluorierte Treibhausgasen rückgewinnen, sowie für die Zertifizierung dieser Personen und von Unternehmen, die diese Aufgaben wahrnehmen…“

Gesamteffizienz im Auge behalten

Bei Kälte-Klimatechnik-Anlagen gilt es zu beachten, dass nicht nur der GWP-Wert des Kältemittels beim Anlagenbetrieb relevant ist, sondern vor allem auch der Energieverbrauch der Anlage während ihrer Einsatzdauer. Es kann und wird in der Praxis vorkommen, dass eine Anlage mit einem Kältemittel mit höherem GWP über die Lebensdauer gerechnet weit weniger Energie benötigt, als eine Anlage, die mit einem niedrigen GWP-Kältemittel betrieben wird. Es kann und wird auch vorkommen, dass man bei manchen Anwendungsfällen aber mit dem Einsatz eines natürlichen Kältemittels genauso gut oder sogar besser beraten ist. Das beste Kältemittel gibt es nicht – es entscheidet der Einsatz- bzw. Anwendungsfall.

Bis 1. März 2013 besteht auf der Website des österreichischen Lebensministeriums die Möglichkeit die neue F-Gase Verordnung der EU zu kommentieren.