Verbraucher zahlen drauf : Monopole im Fernwärmemarkt schränken Verbraucher ein
Im Zeitraum von 2013 bis 2016 hat die niedersächsische Landeskartellbehörde Preisstrukturen von 27 Fernwärmeversorgen in 143 Netzgebieten untersucht. Sieben Fernwärmeversorger, die im Verdacht standen, missbräuchlich überhöhte Preise von ihren Kunden zu verlangen, wurden von der Kartellbehörde aufgefordert, die Höhe ihrer Preise zu rechtfertigen. Die Verbraucherplattform Allianz Freie Wärme, ebenso wie Verbraucherschützer, kritisieren schon lange die monopolistischen Strukturen und die Intransparenz des Fernwärmesektors und fordern die Politik zum Handeln auf.
Nach Ansicht der Allianz Freie Wärme hinken die Verbraucherschutzstandards im Fernwärmesektor dem allgemein üblichen Standard im Strom- und Gasmarkt hinterher. Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen in Deutschland stammen im Kern aus dem Jahr 1980. Dabei handelt es sich bei der Fernwärme durchaus um einen wachsenden, relevanten Markt. Rund 14 Prozent der deutschen Haushalte werden mittlerweile mit Fernwärme versorgt. Praxisberichte der Verbraucherzentralen belegen, dass Preiserhöhungen durch die monopolistischen Strukturen zunehmend zu Verbraucherbeschwerden führen.
Fernwärmeverträge werden oft gezwungener Maßen abgeschlossen
Schnell sind Hausbesitzer und Mieter in Anschluss- und Benutzungszwängen gefangen, die durch Fernwärmeverträge festgelegt sind. Diese Verträge beinhalten oftmals nicht nur lange Vertragslaufzeiten von mindestens zehn Jahren, sie schließen auch einen Anbieterwechsel bei Preiserhöhungen aus und verhindern die Nutzung anderer effizienter Wärmetechnologien. Ohne marktwirtschaftlichen Wettbewerb und ohne Regulierung ist der Verbraucher den Preisforderungen und Konditionen des Fernwärmeanbieters ausgeliefert.
Öl- und Gasbrennwerttechnik, Holzpellets, Scheitholz, Strom und Solarthermie nicht nur verbraucherfreundlicher, sondern langfristig oft auch kostengünstiger sind. „In vielen Fällen liegen die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der zentralen Wärmenetze nicht vor, weil zum Beispiel die erforderliche Wärmeabnahmedichte im Wohngebiet fehlt, und deshalb werden dann auch die Anschlusszwänge ausgesprochen“, berichtet Allianz Freie Wärme-Sprecher Johannes Kaindlstorfer.
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