Europäische Kommission : Klima- und energiepolitische Ziele bis 2030

Energiekommissar Günther Oettinger, EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und

EU-Kommissarin (Klimapolitik) Connie Hedegaard (v. l.)

berichteten am 22. Jänner 2014 über die

Klima- und energiepolitischen Ziele

der EU bis 2030. Bild: European Union, 2014 Ein Bericht über Energiepreise und -kosten, in dem die wichtigsten Preis- und Kostentreiber bewertet und die Preise in der EU mit denen ihrer wichtigsten Handelspartner verglichen werden, bildete die Ausgangsbasis für die Klima- und energiepolitischen Ziele bis 2030, welche die Europäischen Kommission am 22. Jänner 2014 präsentierte.

Seit 2008 sind die Energiepreise in beinahe jedem Mitgliedstaat gestiegen vor allem aufgrund von Steuern und Abgaben, aber auch wegen höherer Netzkosten. Der Vergleich mit den internationalen Partnern verdeutlicht ein wachsendes Preisgefälle, namentlich im Hinblick auf die Erdgaspreise in den USA, das die Wettbewerbsfähigkeit Europas und vor allem der energieintensiven Branchen untergraben könnte. Die steigenden Energiepreise können aber zum Teil durch eine kosteneffiziente Energie- und Klimapolitik, wettbewerbsorientierte Energiemärkte und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z. B. Nutzung energieeffizienterer Erzeugnisse) ausgeglichen werden. Diese Feststellungen sind in den Rahmen für die Politik bis 2030 eingeflossen. Die Europäische Kommission präsentierte folgende Eckpunkte des Rahmens für die Politik bis 2030.

Treibhausgase: -40 % bis 2030

Ein verbindliches Ziel für die Reduktion der Treibhausgasemissionen: Das Ziel einer Emissionssenkung um 40 % unter den Stand von 1990 ist das Kernstück der Energie- und Klimapolitik der EU bis 2030 und soll ausschließlich durch EU-interne Maßnahmen erreicht werden. Die jährliche Senkung der Obergrenze („Cap“) für die Emissionen aus den unter das EU-EHS fallenden Wirtschaftszweigen würde von derzeit 1,74 % auf 2,2 % für die Zeit nach 2020 angehoben. Die Emissionen aus nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen müssten um 30 % unter den Stand von 2005 gesenkt werden, wobei diese Anstrengungen gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilt würden. Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, sich bis Ende 2014 darauf zu einigen, dass sich die EU im Zuge der internationalen Verhandlungen über ein Ende 2015 in Paris zu schließendes neues Weltklimaabkommen Anfang 2015 zu einer Reduktion um 40 % verpflichten sollte.

27 % erneuerbare Energien

Das verbindliche, EU-weite Ziel für erneuerbare Energien lautet: mindestens 27 % Anteil bis zum Jahr 2030. Eine Aufteilung in nationale Ziele durch EU-Rechtsvorschriften ist allerdings nicht vorgesehen, damit die Mitgliedstaaten über die notwendige Flexibilität verfügen, um das Energiesystem so umzubauen, dass es den nationalen Präferenzen und Gegebenheiten angepasst ist. Die Verwirklichung des EU-Ziels für erneuerbare Energien würde durch die neu geregelte Governance sichergestellt, die auf nationalen Energieplänen beruhen soll.

Energieeffizienz

Eine verbesserte Energieeffizienz trägt zu allen Zielen der EU-Energiepolitik bei; ohne sie ist ein Übergang zu einem wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen Energiesystem nicht möglich. Die Rolle der Energieeffizienz im Rahmen für die Politik bis 2030 wird bei der Überprüfung der Richtlinie über Energieeffizienz, die im Laufe des Jahres abgeschlossen werden soll, näher betrachtet. Die Kommission wird sich nach Abschluss der Überprüfung damit befassen, ob die Richtlinie möglicherweise geändert werden muss. Die nationalen Energiepläne der Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus auch die Energieeffizienz einbeziehen.

Reform des EU-EHS

Die Kommission schlägt vor, zu Beginn des neuen EU-EHS-Handelszeitraums im Jahr 2021 eine Marktstabilitätsreserve einzuführen. Die Reserve wäre auf den in den letzten Jahren entstandenen Überschuss an Emissionszertifikaten gerichtet und würde gleichzeitig die Resilienz des Systems gegen größere Schocks stärken, indem sie das Angebot an zu versteigernden Zertifikaten automatisch anpasst. Die Einrichtung einer solchen Reserve zusätzlich zu der jüngst beschlossenen Verschiebung der Versteigerung von 900 Millionen Zertifikaten auf 2019-2020 („Back-loading“) wird von einer Vielfalt von Beteiligten befürwortet. Nach den heute vorgeschlagenen Rechtsvorschriften würde die Reserve vollständig nach vorab festgelegten Regeln funktionieren, die der Kommission oder den Mitgliedstaaten bei der Anwendung keinen Ermessensspielraum lassen.

Wettbewerbsorientierte, erschwingliche und sichere Energie

Die Kommission schlägt einen neuen Satz von Schlüsselindikatoren zur Bewertung der im Lauf der Zeit erzielten Fortschritte vor, um eine Faktenbasis für etwaige politische Initiativen zu schaffen. Diese Indikatoren beziehen sich beispielsweise auf das Energiepreisgefälle zwischen der EU und wichtigen Handelspartnern, die Diversifizierung der Versorgung und die eigenständige Versorgung aus heimischen Energiequellen sowie auf die Verbindungskapazitäten von Mitgliedstaaten. Anhand dieser Indikatoren wird die Politik bis 2030 für ein wettbewerbsorientiertes, sicheres Energiesystem sorgen, das sich weiterhin auf Marktintegration, Diversifizierung der Energieversorgung, stärkeren Wettbewerb, die Entwicklung der heimischen Energiequellen sowie auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation stützt

Neu geregelte Governance

Im Rahmen für die Politik bis 2030 wird eine neu geregelte Governance auf der Grundlage nationaler Pläne für eine wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energieversorgung vorgeschlagen. Anhand der in Vorbereitung befindlichen Leitlinien der Kommission erarbeiten die Mitgliedstaaten diese Pläne nach einem gemeinsamen Konzept, das mehr Investitionssicherheit und mehr Transparenz gewährleistet und die Kohärenz, EU-weite Koordinierung und Überwachung verbessert. Ein iterativer Prozess zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten soll gewährleisten, dass die Pläne hinreichend ehrgeizig sowie langfristig kohärent und regelkonform sind.

Weitere Schritte

Die Mitteilung über den Rahmen für die Politik bis 2030 wird im Europäischen Parlament und erörtert werden. Auch der Europäische Rat wird sich voraussichtlich bei seiner Frühjahrstagung am 20. und 21. März 2014 mit dem Thema befassen.

Sie wird von einem Legislativvorschlag für eine Marktstabilitätsreserve für das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) begleitet, die im Jahr 2021 anlaufen soll, um dessen Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.