Regierung verteuert Fahrzeuge : Kaufen Sie jetzt einen neuen Transporter

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© Fiat /Stellantis (Fahrzeug: Fiat Talento)

Neben den Corona-Maßnahmen mutet die heimische Bundesregierung den Wirtschaftstreibenden noch mehr zu. Im Regierungsprogramm 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ wurde unter dem Punkt „Ökosoziale Steuerreform“ u.a. das Ziel einer stärkeren Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) formuliert. Das entsprechende Gesetz wurde am 10. Dezember 2020 im Nationalrat beschlossen (BGBl. I Nr. 18/2021).

Neben den bereits bisher erfassten Krafträdern (Klasse L) und Personenkraftwagen (Klasse M1), fallen nun auch leichte Nutzfahrzeuge (KFZ zur Güterbeförderung bis 3.500 kg, Klasse N1) in den Anwendungsbereich der NoVA. Fahrzeuge, die entsprechend viel CO2 ausstoßen, werden von der Abgabe erfasst und entsprechend teurer. Bezahlt wird die NoVA an den Händler (der das ans Finanzamt abführt), wo das neue, erstmals in Österreich zugelassene Fahrzeug gekauft wird.

Personenkraftwagen (Klasse M1)

Durch die neue NoVA wurden u.a. bereits mit Jahresbeginn 2021 PKWs teurer. Die Berechnungsformel dafür:

CO2 Emissionen in g/km – 112 : 5 = Steuersatz

Für diese Kraftfahrzeuge wird ab 1. Juli 2021:

der Höchststeuersatz auf 50 % angehoben (bisher 32 %)

der Malusbetrag auf 50 Euro pro g/km angehoben (bisher 40 Euro)

der Malusgrenzwert auf 200 g/km gesenkt (bisher 275 g/km)

Ein Berechnungs-Beispiel (der WKO/ Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels): Ein SUV mit 100 kW Leistung und einer CO2-Emission von 173 g/km wird ab 1. Juli 2021 mit 10,8 % NoVA (vom Fahrzeug-Nettopreis) belastet.

Leichte Nutzfahrzeuge N1 (Klein-Lkw bis 3,5 t)

Kastenwagen, Pick-ups, Kleintransporter werden ab 1. Juli 2021 durch die für diese Fahrzeugkategorie erstmals anfallende NoVA teurer (sofern diese mit fossilem Treibstoff angetrieben werden). Die Berechnungsformel dafür lautet:

CO2 Emissionen in g/km – 165 : 5 = Steuersatz

Die beschriebenen Änderungen treten mit 1. Juli 2021 in Kraft. Damit wird es für jene, die einen Kleintransporter (mit Verbrenner-Motor) benötigen, ab Juli 2021 teurer. Außer, man entscheidet sich für ein Elektro-Fahrzeug (dafür fällt keine NoVA an).

Für einen Kastenwagen mit 110 kW Leistung und einer CO2-Emission von 229 g/km rechnet die WKO (Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels) vor, dass ab 1. Juli dann rund 12 % des Fahrzeug-Nettopreises als NoVA anfallen. Ab 1. Jänner 2022 fallen dann 13 %, ab 1. Jänner 2023 15,2 % und ab 1. Jänner 2024 in weiterer Folge 19,8 % des Fahrzeug-Nettopreises als NoVA-Belastung an.

Ein Kleinlaster mit einem Netto-Preis von 20.000 Euro (110 kW, 229 g/km CO2) wird ab 2024 dann durch die NoVA-Erhöhung der österr. Bundesregierung um rund 4.000 Euro teurer. Je leistungsstärker ein Fahrzeug bzw. je höher die CO2-Emissionen, desto teurer wird es. Ein Pritschenwagen (mit 125 kW/ 262 g CO2/km) verteuert sich durch die NoVA im Jahr 2024 dann sogar um über 33 % (im Vergleich zum Nettopreis des Jahres 2020)!

Jetzt handeln

Ist absehbar, dass der eigene Transporter oder Fuhrpark einer Erneuerung bedarf, dann sollte man ehebaldigst handeln, wenn man sich höhere Kosten durch die NoVA ersparen möchte. Denn besteht für ein Kraftfahrzeug ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag, der vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und wird das Fahrzeug bis zum 31. Oktober 2021 geliefert, gilt noch die alte Rechtslage. Das heißt, dass man sich für einen Klein-Lkw (N1) die NoVA sparen kann, wenn man bis 30. Mai 2021 einen schriftlichen Kaufvertrag hat und das Fahrzeug bis zum 31.10.2021 ausgeliefert wird. Will/muss man eine Neufahrzeug erwerben und möchte sich Geld sparen, dann sollte man das jetzt tun! Es ist allerdings damit zu rechnen, dass bei den Fahrzeug-Händlern viel los ist. Und man sollte sich vergewissern, dass der gewünschte, neue Transporter auch bis zum 31. Oktober 2021 ausgeliefert werden kann (denn ansonsten fällt die NoVA an!).

Die Werte zur NoVA-Berechnung werden jährlich sukzessive verschärft – die letztmalige Änderung erfolgt mit 1. Jänner 2024.

Weitere Details zur NoVA-Erhöhung und zu vielen LKWs finden Interessierte auf den Online-Seiten des HLK Schwesternmagazins Traktuell.

Fahrzeuge selbst testen: Autotesttag

Zum Testen vor der Bestellfrist der NoVA-Erhöhung (30. Mai 2021) ist der Termin zwar zu spät, aber wer unterschiedliche PKWs und Nutzfahrzeuge selbst testen bzw. in Augenschein nehmen möchte, ist beim Autotesttag der HLK-Schwesternmagazine Firmenwagen und Industriemagazin goldrichtig.

Der Autotesttag findet am 10. Juni 2021 (von 9 bis 16:30 Uhr) auf dem kurvenreichen ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum in Teesdorf/NÖ statt. Dort kann man eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge auf Herz und Nieren testen. Geschultes Personal steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Vor Ort erhalten Sie ein Roadbook mit allen wichtigen Infos zu den vorhandenen Modellen.

Der Registrierungsbeitrag für den Autotesttag beläuft sich auf 39,- Euro (exkl. Mwst.) und beinhaltet alkoholfreie Getränke und ein Mittagessen. Eine Bezahlung des Registrierungsbeitrags vor Ort ist leider nicht möglich. Ausschließlich registrierte Teilnehmer dürfen vor Ort auch fahren. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Nicht vergessen: Führerschein und bequeme Kleidung!

Alle Details, Infos und Anmeldung auf der Autotesttag-Website.