Neue Normen : Garagen richtig belüftet

Dabei sind die Bestimmungen der ÖNORM M 9418 und ÖNORM M 9419 zu beachten. In dieser ÖNORM werden nur Räume, die für das Einstellen von Fahrzeugen bestimmt sind, behandelt. Räume in Garagen mit anderen Widmungen, wie Arbeitsräume, Lagerräume und dergleichen, sind nicht Gegenstand der vorliegenden ÖNORM.

Für den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Gasbetrieb (Erdgas, Flüssiggas) sowie für Betrieb und Aufladung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen darf diese ÖNORM sinngemäß angewendet werden, wenn deren Schadstoffemissionen und die speziellen Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. Garagen müssen natürlich oder mechanisch be- und entlüftet werden, damit keine Gefährdung für die Gesundheit von Personen entsteht Bild: SXC Wesentliche Änderungen gegenüber der bisher gültigen Ausgabe aus 2005 betreffen u. a.: Änderungen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit natürlicher Garagenlüftung; Angleichung der Emissionsfaktoren und zugehörigen Korrekturfaktoren an die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend: "Technische Grundlage – Emissionen von Kraftfahrzeugen im Bereich von Abstellflächen 2010" Beschränkung der Emissionsfaktoren und zugehörigen Korrekturfaktoren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.