INITIATIVE HEIZEN MIT ÖL : Frist läuft ab: Heizöl-Leicht-Anlagen müssen 2017 getauscht werden

Mit 1.1.2018 dürfen nur noch Heizungen in großen Gebäuden mit einer Nennwärmleistung von mehr als 400 kW mit Heizöl Leicht befeuert werden. In allen anderen Großanlagen muss die Ölheizung noch 2017 auf eine Verbrennung mit Heizöl Extra Leicht umgestellt werden. Die Förderinitiative „Heizen mit Öl“ unterstützt die Eigentümer dieser Anlagen finanziell beim Tausch ihres Heizkessels. Besitzer von großvolumigen Wohnbauten und Nicht-Wohngebäuden wie Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Bürogebäude, Gewerbebetriebe, Kindergärten und Schulen können um eine Förderung ansuchen. Diese beträgt mindestens 2.500 Euro. Förderungen von bis zu 20.000 Euro und darüber sind für besonders große Gebäude möglich.

Heizöl-Leicht-Anlagen müssen bis Ende 2017 durch Heizöl-Extra-Leicht-Anlagen ersetzt werden. Ausgenommen davon sind nur Heizungen in sehr großen Gebäuden mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400 Kilowatt. Das sieht der Gesetzgeber mit der Feuerungsanlagenverordnung 2011 vor. Die größten Effizienzpotenziale lassen sich mit einem Tausch dieser alten Anlagen durch Öl-Brennwertkessel erzielen. Die Förderinitiative Heizen mit Öl (HMÖ) unterstützt Besitzer dieser Großanlagen bei der Umstellung auf eine neue Ölheizung. So erhalten beispielsweise Eigentümer eines großvolumigen Wohnbaus oder eines Hotels von HMÖ einen Zuschuss zu den Modernisierungskosten. Die jeweilige Förderhöhe richtet sich nach der Gebäudegröße, den Investitionskosten und dem jährlichen Heizölverbrauch.

HMÖ-Förderung für Wohnbauten

HMÖ unterstützt den Tausch alter Ölheizkessel in Mehrfamilienhäusern mit drei bis zehn Wohneinheiten mit mindestens 3.000 Euro. Eigentümer großvolumiger Wohnbauten mit elf oder mehr Wohneinheiten erhalten eine Förderung ab 5.000 Euro. Bei besonders großen Anlagen sind auch Förderhöhen von 20.000 Euro und mehr möglich.

Förderungen für Nicht-Wohngebäude

HMÖ fördert den Heizkesseltausch auf Öl-Brennwerttechnik auch in Bürogebäuden, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Gewerbebetrieben, Kindergärten und Schulen. Die Förderhöhe für Nicht-Wohngebäude ist unter anderem von der beheizbaren Bruttogrundfläche abhängig und beträgt mindestens 2.500 Euro. Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro und mehr sind bei besonders großen Anlagen auch im Bereich Nicht-Wohngebäude möglich.