Klima- und Energiefonds : Förderung von Holzheizungsanlagen 2014

Privatpersonen sind auch heuer vom Klima- und Energiefonds aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Holzheizungsanlagen zu setzen.

„Mit der Förderaktion für Holzheizungen bauen wir unsere Unabhängigkeit von den fossilen Energieträgern Öl und Gas aus: Heizenergie aus regionaler Biomasse bringt Versorgungssicherheit und stärkt die heimische Wirtschaft", verdeutlicht Umweltminister Andrä Rupprechter die Effekte des Klimafonds-Förderprogramms für Holzheizungen.

Für eine neue Holzheizung spricht auch die enorme Kostenersparnis gegenüber fossilen Heizungssystemen: „Im Vergleich zu Heizöl ist bei einem mit Pellets oder Hackgut beheiztem Haus nur mehr mit den halben Brennstoffkosten zu rechnen. Bei älteren Häusern kann die Ersparnis einige tausend Euro im Jahr betragen“, sagt Klimafonds-Geschäftsführer Ingmar Höbarth.

Was gefördert wird

Gefördert wird konkret der Tausch von Zentralheizungskesseln, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden und von elektrischen Nacht-oder Direktspeicheröfen. Je beantragtem Kessel werden 1.400 Euro Förderung gewährt. Pelletskaminöfen werden mit 500 Euro gefördert. Neu ist, dass auch der Tausch alter Holzkessel (mindestens 15 Jahre alt) mit 800 Euro gefördert wird. Insgesamt stehen 4,2 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz eines fossilen Brennstoffes bzw. einer 15 Jahre alten Holzheizung) sowie Stückholzheizungen werden nicht gefördert.

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen bis 01.12.2014.

Der Weg zur geförderten Holzheizung…

Für die Errichtung eines Pellets- oder Hackgut-Zentralheizungsgerätes bzw. eines Pelletskaminofens können zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden in Anspruch genommen werden (sofern vorhanden). Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer weiteren Bundesförderung, wie z. B. eine Förderung über den Sanierungsscheck 2014, ist nicht möglich.

…Planung mit Professionisten

Anders als bisher erfolgt die Einreichung für die Förderaktion in einem zweistufigen Verfahren. Vorher sollte man jedoch mit einem professionellen Fachbetrieb einen Termin ausmachen, die neue Holzheizung planen lassen, und dann einen Installations- und Fertigstellungstermin mit dem Fachbetrieb fixieren.

…Schritt 1: Registrierung

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist ausschließlich online zwischen 14.04.2014 und 01.12.2014 möglich. Die Registrierung dient der Identifikation des Projektes, der Reservierung von Förderbudget und der Übermittlung des persönlichen Zugangs zur Antragsplattform (ist also noch KEIN ANTRAG!). Nach Registrierung hat man 12 Wochen (bzw. bei Registrierung ab dem 08.09.2014), bis spätestens 01.12.2014, Zeit, die Anlage zu errichten bzw. fertigzustellen und den Förderungsantrag über die Onlineplattform einzureichen. Die Registrierung ist grundsätzlich auch nach Errichtung der Holzheizung möglich.

…Schritt 2 – Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über den persönlichen Link zur Online-Plattform, der nach Abschluss der Registrierung (Schritt 1) per E-Mail übermittelt wurde, und ist ausschließlich online bis 01.12.2014 möglich. Es können nur Anlagen zur Förderung eingereicht werden, die in diesem Zeitraum geliefert und errichtet wurden und für die alle Schlussrechnungen sowie die vom Professionisten unterfertigte Errichtungsbestätigung vorliegen.

Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes durch Kommunalkredit Public Consulting erfolgt die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf das Konto.