KLIMA- UND ENERGIEFONDS : Förderung für Solarthermie-Anlagen

Das Förderprogramm „Solarthermie – solare Großanlagen“ des Klima- und Energiefonds startete am 19. Mai 2016. Gefördert wird die Errichtung von Solarthermie-Anlagen mit mindestens 100 m² bis max. 10.000 m² (außer Themenfeld 5: ab 50 m² ) Kollektorfläche in den Bereichen:

• Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben

• Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze)

• Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

• Neue Technologien und innovative Ansätze

Die Anlagen werden von einem Expertengremium bewertet; einzelne Anlagen werden zur Teilnahme an der (verpflichtenden) Begleitforschung ausgewählt. Die Begleitforschung sammelt Daten (zumindest ein Jahr) des Anlagenbetriebs, wertet diese aus, und zieht daraus Erkenntnisse hinsichtlich des Optimierungspotenzials großer Solarthermieanlagen.

Demoprojekte Solarhaus

Beim Programm „Demoprojekte Solarhaus“ werden innovative solarthermische Anlagen, die eine solare Deckung am Gesamtwärmebedarf eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses von mindestens 70 % erreichen, gefördert. Die Förderaktion umfasst Neubauten, Bestandsgebäude und Sanierungsprojekte.

Neben solarthermischen Anlagen werden auch Holzheizungen oder Wärmepumpen als Zusatzheizung neben der Solarwärmeanlage gefördert. Besonders innovative Projekte werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit einem erhöhten Fördersatz für das Gesamtsystem unterstützt. Die Auswahl der Projekte für das Begleitforschungsprogramm erfolgt durch ein ExpertInnengremium. Sämtliche im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogramms gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Fördersatz liegt bei maximal 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten und wird nach dem Heizwärmebedarf des Gebäudes (HWB) bemessen. Der Nachweis des Heizwärmebedarfs ist mittels Berechnung nach OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz oder Passivhaus Projektierung Paket (PHPP) zu erbringen.

Die Einreichfrist für beide Förderprogramme endet am 22. September 2016. Detailinformationen zu beiden Programmen finden sich auf der Website des Klima- und Energiefonds.