SOLARTHERMIE : Förderung für solare Großanlagen
Das Programm fördert (seit 22. April 2015) thermische Solaranlagen von 100 m² bis 2.000 m² Kollektorfläche in fünf Anwendungen (max. anerkennbare umweltrelevante Investitionskosten in Euro pro MWh nutzbarem Solarertrag/Angaben ohne Gewähr):
- Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben (1.600 Euro/MWh)
- Solare Einspeisung in Wärmenetze (1.300 Euro/MWh)
- Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben (2.200 Euro/MWh)
- Solarunterstützte Klimatisierung (2.800 Euro/MWh)
- Neue Technologien und innovative Ansätze (keine Begrenzung)
Die Projekte werden mit einem nicht-rückzahlbaren Investitionszuschuss gefördert. Der Fördersatz liegt bei 40 % der umweltrelevanten (Mehr-)Investitionskosten zuzüglich Zuschlag für KMU. Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch gibt es eine Infohotline (Tel.: 03112/58860). Es ist ratsam rechtzeitig einen Beratungstermin zu vereinbaren. Ende der Einreichfrist ist am 24. September 2015 (12 Uhr). Im Internet findet sich auch ein Förderleitfaden (als PDF) zum Nachlesen und Runterladen.