ÖSTERREICH : Förderaktionen für erneuerbare Energien

Gleich drei Förderaktionen zum Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich starteten der Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Umweltministerium mit 24. Februar 2015: Die Förderaktion für Photovoltaikanlagen (für Private und Gewerbe), die Förderaktion zum Tausch von fossilen Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme (Hackgut/Pellets) und die Förderaktion für kleine Solarthermie-Anlagen für Private. In Summe stehen für diese drei Förderaktionen 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Aktionen zum Ausbau erneuerbarer Energien - z.B. Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – starten demnächst. In Summe stehen dafür heuer 36,6 Millionen Euro zur Verfügung.

PV-Aktion ausgeweitet – Gemeinschaftsanlagen möglich

Insgesamt 17 Millionen Euro Förderbudget stehen im Förderpaket für erneuerbare Energien allein für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Neu ist die Fördermöglichkeit für Gemeinschaftsanlagen.

Aktionszeitraum der Photovoltaik-Förderung (Budget dafür: 17 Mio. Euro): 24.2. bis 14.12.2015.

Bei Registrierungen, die bis 14.12.2015, dem letzten Tag, vorgenommen werden, kann bis spätestens 07.03.2016 ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

Förderanträge, die nach Ablauf der zwölfwöchigen Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und werden storniert. Nochmals einreichen ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, vor der Registrierung neben der Zählpunktnummer auch einen konkreten Installationstermin zu fixieren und einen entsprechenden Zeitpuffer (Witterung, Lieferschwierigkeiten, etc.) einzuplanen. Pauschalen für Investitionsförderung:

- 275 Euro/kWp für max. 5 kWp (freistehend oder Aufdach)

- 375 Euro/kWp für max. 5 kWp (gebäudeintegriert)

Es kann auch um eine Förderung der Bundesländer und Gemeinden im Ausmaß der nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistung angesucht werden. D.h.: Gefördert werden maximal 5 kWp durch den Klima- und Energiefonds, allerdings können Anlagen ergänzend auch durch Landesmittel gefördert werden. (z.B.: Eine Anlage hat 7 kW. 4 kW werden durch den Klimafonds, 3 kW werden durch Landesmittel gefördert). Information und Registrierung: www.pv.klimafonds.gv.at

5 Millionen Euro für klimaneutrale Heizsysteme

Privatpersonen sind auch heuer aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen. Ausgenommen von der Förderung sind beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2015 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage.

Die Aktion (Gesamtbudget: 5 Mio. Euro) läuft vom 24.2. bis 30.11.2015. Die Pauschalen für die Investitionsförderung:

- Tausch fossiler Kesselanlagen: 2.000 Euro

- Ersatz alter Biomassekessel: 800 Euro

- Pelletkaminofen: 500 Euro

Information und Registrierung: www.holzheizungen.klimafonds.gv.at

Solarthermie für Private: 3 Mio. Euro für die Sonnenkraft

Die Hälfte des Energiebedarfs in Österreich wird für Wärme und Kühlung benötigt, hier sind große Potenziale für Einsparungen und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen vorhanden. Die größte Energiequelle, die dabei zur Verfügung steht, ist die Sonne. Eine einfache Möglichkeit, diese im eigenen Haushalt zu nutzen, ist der Einsatz von solarthermischen Anlagen.

Die heute startende Förderaktion des Klima- und Energiefonds richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2001). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert.

3 Mio. Euro Gesamtbudget stehen für „kleine Solarthermieanlagen“ im Aktionszeitraum (24.2. bis 30.11.2015) zur Verfügung. Die Pauschalen für die Investitionsförderung:

- Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: 750 Euro

- Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes:1.500 Euro

Information und Registrierung: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at

Registrierung und Antragstellung für alle drei Aktionen

Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.

Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und der Förderwerber erhält ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit - d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein.

Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf das Konto.