Klima- und Energiefonds : Förderaktion Heizungs-Check 2014

Viele bestehenden Gas-, Öl- und Biomasseheizungsanlagen sind nicht optimal ausgelegt oder eingestellt. Mit dem Heizungs-Check sollen Heizsysteme von unabhängigen EnergieberaterInnen unter die Lupe genommen werden. Der Heizungs-Check zeigt, mit welchen Maßnahmen die Österreicher (m/w) Energie und Geld einsparen können und mit welchen Kosten man für eine Verbesserung zu rechnen hätte. Die Heizungsbesitzer entscheiden selbst, welche Verbesserungen sie mit ihrem Installateur umsetzen möchten.

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der bestehenden Heizungsanlage bis hin zum Tausch bestehender fossiler Kessel, „Allesbrenner“ und Elektroheizungen. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet sein, d.h. die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen.

Voraussetzungen

Es können ausschließlich jene Investitionen gefördert werden, die im Rahmen der Pilot-Heizungsüberprüfung „Heizungs-Check“ identifiziert worden sind. Es werden keine anderen Energie-Beratungen (beispielsweise zur Erstellung eines Energieausweises) anerkannt.

Im Falle der Errichtung eines Heizsystems mit erneuerbaren Energieträgern (Kesseltausch) im Rahmen des Heizungs-Checks gelten die Bedingungen des Förderungsprogramms „Holzheizungen 2014“. Im Falle der Installation einer thermischen Solaranlage müssen die eingesetzten Solarkollektoren nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ (www.umweltzeichen.at) oder nach „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert sein.

Erweiterungen bestehender Solaranlagen werden nicht gefördert.

Pro AntragstellerIn kann, unabhängig vom Standort, nur ein Förderantrag eingereicht werden.

Die Einreichung für die Förderaktion „Heizungs-Check 2014“ verläuft in einem zweistufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung; Schritt 2 – Antragstellung). Seit 16.10. und noch bis 15.12.2014 ist eine Registrierung möglich.

Förderhöhe/-sätze

Der Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird für eine entsprechende Maßnahmenkombination in Form eines nichtrückzahlbaren Investitionszuschuss bis maximal 2.650 Euro ausbezahlt.

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale bis maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Zum Beispiel wird der Austausch der Heizungspumpe mit 50 Euro gefördert; der Einbau von Thermostatköpfen (mindestens 5 Stück) ebenfalls mit 50 Euro; die vollständige Rohr- und Armaturendämmung in nichtkonditionierten Gebäudeteilen (50 Euro); der hydraulischer Abgleich (50 Euro) oder der Einbau von voreinstellbaren Ventilen und Regelventilen mit 200 Euro. Über die jeweiligen Fördersätze informiert eine Liste (PDF) auf klimafonds.gv.at.

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist eine Kombination von Maßnahmen, so dass ein Mindestförderungsbetrag im Ausmaß von 400 Euro zustande kommt. Im Falle eines Kesseltauschs ist noch mindestens eine zusätzliche Maßnahme umzusetzen. Der maximal mögliche Unterstützungsbeitrag beträgt 2.650 Euro.

Nähere Informationen über das Pilotförderprojekt „Heizungs-Check“ erhält man im Internet bzw. bei der zuständigen Abwicklungsstelle, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.